Gebäudetechnik

Rauchwarnmelder – mit Sicherheit

13 von 16 Bundesländern schreiben in ihren Landesbauordnungen den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen vor. Im Land Berlin ist dies noch nicht der Fall. Hier zählt die Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“ zu den Vorreitern.

Praktisch überall in Deutschland sind Elektrohandwerker, Gebäudetechniker sowie die Mitarbeiter und Dienstleister von Unternehmen der Wohnungswirtschaft dabei, Rauchwarnmelder im Bestand nachzurüsten oder die elektronischen Lebensretter in Neubauten zu installieren. Neben Brandenburg und Sachsen ist Berlin eines von drei Ländern, in denen derzeit noch keine Rauchwarnmelderpflicht existiert. Angesichts dieser Tatsache wurde die Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“ durch den Entschluss, ihre Objekte mit Rauchwarnmeldern auszustatten, zu einem Vorreiter.

Bezahlbares Wohnen in der Hauptstadt, und das nicht irgendwo „jwd“, wie der Berliner sagt, sondern so, dass beispielsweise der Alexanderplatz binnen einer halben Stunde mit dem ÖPNV zu erreichen ist – diesem Ziel hat sich die 1957 gegründete Genossenschaft verschrieben. Ihre sieben Wohnanlagen mit 5051 Wohnungen für die Genossenschaftsmitglieder befinden sich teils im direkten Umfeld des Genossenschaftsgeschäftshauses in Alt-Hohenschönhausen, außerdem in der Nähe des Wustrower Parks sowie am Weißen See. Der Baubestand spiegelt eine große Bandbreite dessen wider, was an Mehrfamilienhäusern für Berlin typisch ist. Das reicht vom historischen Bauwerk aus dem Jahr 1918, über 4-geschossige, in Typenbauweise errichtete Häuser aus den 1950er Jahren und 11-geschossige Mietwohnhäuser aus den 1980ern bis hin zu mehreren Neubauten. Zum Anspruch der Genossenschaft, ihren Mitgliedern modernes Wohnen unabhängig vom Objektbaujahr zu bieten, passt es, dass seit mehreren Jahren stark in die Brandschutztechnik investiert wird.

Hoher Sach- und Arbeitsaufwand

Bereits lange vor der Installation der Rauchwarnmelder hatten sich die Verantwortlichen bei „Neues Berlin“ intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Den letzten Ausschlag für eine rasche Verbesserung des technischen Brandschutzes im Sinne der Bewohner gab dann im Jahr 2011 ein durch Brandstiftung verursachter Kellerbrand in einer der Wohnanlagen. Dieses Ereignis hatte zu erheblichem Sachschaden geführt, wobei glücklicherweise keine Personen verletzt wurden. Sieben Wohnanlagen mit 83 Gebäuden und über 5000 Wohneinheiten quasi in einem Zug durch Rauchwarnmelder zu schützen, bedeutet einen hohen Sach- und Arbeitsaufwand. Bei der Genossenschaft stellte man sich die Frage, wie es zu bewerkstelligen wäre, dass dennoch alle Mitglieder gleichzeitig von den neuen Schutzmaßnahmen profitieren könnten. Die Antwort bestand darin, dass man in der Zeit von November 2012 bis August 2013 sämtliche Treppenhäuser mit insgesamt 1875 Funkrauchwarnmeldern ausstattete. Somit sind die Fluchtwege aller Wohneinheiten brandschutztechnisch überwacht, was hier insbesondere bedeutet: Im Brandfall werden die Anlieger des betroffenen Treppenaufgangs davor gewarnt, einen lebensgefährlichen Fluchtversuch durch die verrauchten Etagen zu unternehmen. Über das richtige Verhalten im Brandfall, nämlich in der Wohnung zu bleiben, die Feuerwehr zu verständigen und sich am Fenster für die eintreffenden Rettungskräfte bemerkbar zu machen, wurden die Genossenschaftsmitglieder schriftlich informiert.

Niedriger Wartungsaufwand im Fokus

Im Vorfeld der Rauchwarnmelder-Installation führte „Neues Berlin“ einen Testbetrieb mit den Produkten zweier Hersteller durch. Der Sieger: Hekatron Genius Hx mit Funkmodul Basis. Elektromeister Ralf-Axel Mikulla, der als technischer Projektleiter der Genossenschaft die Melder auswählte und sie zusammen mit hauseigenen Monteuren selbst installierte, erklärt, worauf es ihm ankam: „Der Anspruch an eine zuverlässige Detektion sowie Fehlalarmsicherheit versteht sich von selbst. Bei Treppenhäusern mit bis zu elf Etagen ist außerdem klar, dass die Melder über eine leistungsfähige Funkvernetzung samt Repeaterfunktion verfügen müssen, um die Bereiche vollständig zu sichern. Wir brauchten Alarmlinien in ausreichender Zahl, um die eindeutige Zuordnung jedes Rauchwarnmelders zum jeweiligen Treppenhaus zu gewährleisten und das Auslösen der Melder in benachbarten Aufgängen zu verhindern. Und nicht zuletzt müssen wir bei einer so großen Zahl von gleichzeitig beschafften Geräten darauf achten, dass wir den Wartungsaufwand gering halten, etwa indem wir ständige Batteriewechsel vermeiden.“

Auf die Wartungsfreundlichkeit des von ihnen gewählten Produkts können sich die Mitarbeiter von „Neues Berlin“ verlassen. Gemäß DIN 14676 müssen Rauchwarnmelder entsprechend den Vorgaben des Herstellers regelmäßig gewartet werden. Mindestens aber müssen sie einmal im Jahr einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen werden. Während bei vielen Produkten eine monatliche oder sogar wöchentliche Überprüfung erforderlich ist, gehören Melder der Genius-Familie von Hekatron zu den wenigen Geräten, bei denen der Hersteller sich guten Gewissens auf die Vorgabe einer jährlichen Wartung beschränkt. Darauf kann Hekatron sich nicht zuletzt deshalb berufen, weil die Melder mit fest eingebauten Batterien versehen sind, deren Lebensdauer genauso hoch ist wie die des Gerätes selbst. Die häufigste Ausfallursache billiger Melder, nämlich leere Batterien, und der Kostentreiber Batteriewechsel entfallen somit.

„Neues Berlin“ setzt auf bewährten Partner

Bei der Umsetzung des Rauchwarnmelderprojekts wurden und werden die „Neues Berlin“-Techniker von ihrem langjährig bewährten Lieferpartner Obeta betreut. Federführend für das Elektrohandelsunternehmen ist die Filiale Berlin-Marzahn mit ihrem Leiter Jörg Zaulig. Die Beratungskompetenz und den Service dieses Hekatron-Partnerbetriebs weiß man bei „Neues Berlin“ seit vielen Jahren zu schätzen. Nach Abschluss der Ausstattung sämtlicher Treppenaufgänge mit Funkrauchwarnmeldern hat Obeta im Jahr 2015 begonnen, zusätzlich mehrere Tausend Rauchwarnmelder vom Typ Genius H an „Neues Berlin“ zu liefern. Als Stand-alone-Lösung, also ohne Funkvernetzung, überwachen diese die eigentlichen Wohnungen. Mit dieser Maßnahme ist die Wohnungsbaugenossenschaft den gesetzlichen Anforderungen im Land Berlin ein weiteres Mal voraus.

Überwachung zunächst für die Fluchtwege, dann für die einzelnen Wohnungen.

Niedriger Wartungsaufwand im Fokus

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