Sicherheit versus Datenschutz?
Videoüberwachung
„Wurden Sie heute schon überwacht?“, „Die toten Augen von London“, „Mehr Videoüberwachung“, so lauten Schlagzeilen aus dem deutschen Blätterwald.
Die Videoüberwachung erhitzt seit Jahren die Gemüter. Die Befürworter argumentierten mit dem Sicherheitsempfinden, die Gegner sehen das Persönlichkeitsrecht und damit den Datenschutz des Überwachten in Gefahr. Dies gilt sowohl für die Überwachung öffentlicher Plätze wie im privaten Bereich zwischen Vermieter und Mieter. Das BundesBauBlatt informiert über die aktuelle Gesetzeslage.
Aufzug steigert Immobilienwert
Die Haese Wohnbauten GmbH investiert im Berliner Südwesten, in Grunewald, Zehlendorf oder Steglitz – Stadtteile im Grünen mit hohem Freizeitwert und guter Verkehrsanbindung. Geschäftsführer Haese organisiert Besichtigungen. Bei diesen Terminen äußerten Interessenten den Wunsch nach einem Aufzug. Der Bauträger griff die Idee auf: „Seit über 10 Jahren statten wir nun alle Objekte mit einem Aufzug aus. Im Vergleich zu anderen Anbietern lassen sich unsere Objekte dadurch sehr gut vermarkten. Besonders für Kapitalanleger wird er zu einem wichtigen Kriterium für die langfristige Vermietbarkeit.“
Zukunftssicherer Schallschutz
Die Ruhe im eigenen Wohnbereich und damit der Schutz gegen von außen eindringende Geräusche sind heute für viele Menschen kein Luxus mehr, sondern normaler Lebensanspruch. Von zeitgemäßen Neubauten, aber auch von Sanierungen „nach Neubaustandard“ wird ein Komfortschallschutz erwartet, der deutlich über den gesetzlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau liegt, wie er in der DIN 4109 geregelt ist. Diese Erwartungshaltung bei Wohnungsmietern oder -käufern wird durch eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte aus den vergangenen Jahren gestützt.