Vorsicht vor verstecktem Asbest
Gebäude können mit Asbest belastet sein, selbst wenn sie in der Vergangenheit bereits auf Schadstoffe überprüft wurden. Denn in Putzen, Klebern und Spachtelmasse kann sich bislang nicht erkannter Asbest befinden. Bei Sanierungsarbeiten besteht die Gefahr, dass Asbestfasern freigesetzt werden. Betroffen können Gebäude sein, die vor 1993 gebaut oder renoviert wurden – erst danach wurde Asbest in Deutschland generell verboten.
Bei abrasiven Arbeiten – Schleifen, Bohren, Trennen – an Wänden, Decken oder Böden können Asbestfasern freigesetzt und großflächig in den Räumen und Gebäuden verbreitet werden.Dies gefährdet sowohl die ausführenden Handwerker als auch später die Nutzer. In der Pflicht sind hier sowohl der Bauherr als auch die ausführenden Firmen.
Bei schwach gebundenen Asbestprodukten, wie beispielsweise Brandschutzplatten, gibt es eindeutige Vorschriften und Verfahren für Sanierung und Entsorgung. Schwieriger liegt der Fall bei inhomogen im Gebäude verteilten Bauprodukten mit geringem Asbestgehalt wie Spachtelmassen und Putz. Dort kann der Asbestgehalt erst durch die mittlerweile deutlich genaueren Untersuchungsmethoden bestimmt werden, weshalb die Belastung in der Vergangenheit oft unentdeckt blieb.
Besteht ein Asbestverdacht, müssen vor einer Sanierung die verbauten Materialien durch einen Sachverständigen systematisch untersucht und bewertet werden. Werden im Labor asbesthaltige Kleber und Spachtelmassen gefunden, gelten bei der Sanierung besondere Vorschriften um die Freisetzung von Asbeststäuben zu vermeiden. Für die zu entfernenden Materialien muss ein entsprechendes Abfallmanagement vorbereitet sein.