Digitalisierung trifft Brandschutz
Obwohl die Rauchwarnmelderpflicht inzwischen bundesweit besteht, ist sie vielen Eigentümern noch immer nicht bekannt.
Laut einer Umfrage des Marktforschungsinstituts INNOFACT wissen 23 Prozent der befragten Eigentümer nicht, dass die Installation von Rauchwarnmeldern gesetzlich vorgeschrieben ist. Nur 69 Prozent sind darüber informiert, dass die Pflicht mittlerweile für Neu- und Umbauten, vermietete Wohnungen, Wohneigentum und Bestandsgebäude gilt.
In einigen Bundesländern ist die Rauchwarnmelderpflicht bereits seit über einem Jahrzehnt in Kraft. Die Regelung schreibt vor, dass Eigentümer verpflichtet sind, ihre Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten und deren regelmäßige Wartung sicherzustellen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Landesbauordnung, aber grundsätzlich müssen Aufenthaltsräume, in denen regelmäßig Personen schlafen, mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Dazu zählen insbesondere Schlafzimmer, Kinderzimmer oder Gästezimmer. Gleiches gilt für Flure, die als Rettungswege dienen.
Wartungspflicht und Austauschintervalle
Die Anwendungsnorm DIN 14676-1 legt fest, dass Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich überprüft werden müssen. Traditionell erfolgt diese Prüfung manuell vor Ort, was insbesondere für Vermieter mit mehreren Objekten zeitaufwendig und logistisch herausfordernd sein kann. Zudem müssen die Geräte nach spätestens zehn Jahren ausgetauscht werden, weil die Funktion der fest installierten Batterien nur für diesen Zeitraum garantiert ist und Staub sowie Schmutz die Sensorik beeinträchtigen können.
Wer für die Wartung zuständig ist, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In vielen Fällen liegt die Verantwortung bei den Eigentümern oder Vermietern, die sicherstellen müssen, dass die Geräte regelmäßig geprüft werden. Bei Funkrauchwarnmeldern kann dies per Funk-Ferninspektion erfolgen.
Digitalisierung durch die Heizkostenverordnung
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) Ende 2021 wurde der Weg für den verstärkten Einsatz von Funktechnologie in der Wohnungswirtschaft geebnet. Die Verordnung schreibt vor, dass zur Erfassung der Kosten für Heizung und Warmwasser nur noch fernauslesbare Messtechnik eingesetzt werden darf. Im Zuge dieser Digitalisierung bietet es sich an, auch Rauchwarnmelder in moderne Fernauslesesysteme zu integrieren. Funkrauchwarnmelder bieten hier erhebliche Vorteile.
Ein Vorteil der Funktechnologie ist die Möglichkeit der Fernwartung. Anbieter wie Minol bieten Systeme an, bei denen die jährlich vorgeschriebene Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder aus der Ferne erfolgt. Über das Funksystem Minol Connect, das auf dem offenen Funkstandard LoRaWAN basiert, können die Gerätedaten automatisch ausgelesen und überwacht werden. Dies reduziert den Wartungsaufwand erheblich und stellt sicher, dass die Geräte stets funktionsfähig sind.
Mehr als nur Brandschutz: Smarte Gebäudeverwaltung
Die Einführung von Funksystemen bietet zusätzlich die Möglichkeit, weitere smarte Anwendungen im Gebäude umzusetzen. So können neben Rauchwarnmeldern auch weitere Sensoren über das LoRaWAN-Netzwerk ausgelesen werden, was eine umfassende Digitalisierung des Gebäudemanagements ermöglicht. Die Sensoren erfassen beispielsweise Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftqualität oder CO2-Gehalt. In Kombination mit digitaler Messtechnik erlaubt diese intelligente Vernetzung eine präzisere Steuerung des Energieverbrauchs und kann langfristig dazu beitragen, Betriebskosten zu senken und ein energieeffizientes Gebäudemanagement umzusetzen.
Kosten und Umlagefähigkeit für Vermieter
Verantwortlich für den Einbau von Rauchwarnmeldern ist stets der Eigentümer. In der Regel müssen die Geräte alle zehn Jahre ersetzt werden, was zu regelmäßigen Kosten führt. Bei den Anschaffungs- und Wartungskosten für Rauchwarnmelder handelt es sich um umlagefähige Betriebsausgaben. Zwar ist die Umlage auch möglich, wenn sie nicht explizit im Mietvertrag erwähnt wurde, dennoch empfiehlt es sich, eine entsprechende Klausel darin aufzunehmen. Die Kosten für gemietete Rauchwarnmelder hingegen sind nicht umlagefähig. Im Gegensatz dazu berechtigen gekaufte Geräte den Vermieter unter bestimmten Bedingungen zu einer Mieterhöhung nach § 559 BGB.
Sicherheit und Haftung im Brandfall
Die Hauptursache für Todesfälle bei Bränden ist nicht das Feuer selbst, sondern die entstehenden giftigen Rauchgase. Diese können bereits nach wenigen Minuten zur Rauchvergiftung führen. Besonders nachts ist die Gefahr hoch, weil der Geruchssinn im Schlaf nicht aktiv ist. Rauchwarnmelder retten nachweislich Leben – laut der Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ von Dr. Sebastian Festag aus dem Jahr 2020 werden durch die Geräte jährlich durchschnittlich 68 Menschen vor dem Tod bewahrt. Im Brandfall kann eine fehlende oder defekte Installation zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Zudem kann der Versicherungsschutz erlöschen, wenn die gesetzlichen Vorschriften nicht erfüllt wurden.
Fazit: Kleiner Aufwand mit großer Wirkung
Die Einführung und regelmäßige Wartung von Rauchwarnmeldern ist eine gesetzliche Verpflichtung – und eine lebensrettende Maßnahme. Durch die Digitalisierung der Gebäudetechnik bieten sich Vermietern und Verwaltern heute viele Möglichkeiten, den Wartungsaufwand zu minimieren und zugleich die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen. Funkrauchwarnmelder erleichtern die Überprüfung, minimieren Fehlerquellen und können Teil eines umfassenden Smart-Building-Konzepts sein. Wer frühzeitig in smarte Systeme investiert, stellt nicht nur sicher, dass er die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, sondern profitiert auch von effizienteren Prozessen und niedrigeren Betriebskosten.