Erhöhte Sicherheit durch Vollausstattung
Ist ein Brand ausgebrochen, zählt jede Sekunde. Laut der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ schützt der Einsatz von Rauchwarnmeldern durchschnittlich vier Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar vor dem Tod. Seit 2022 besteht eine bundesweite Rauchwarnmelderpflicht für Neubauten und Bestandsgebäude. Als letztes ist die Verpflichtung für Bestandsgebäude in Sachsen hinzugekommen.
Die Landesbauordnungen enthalten jedoch diverse Verpflichtungen z. B. mit Blick auf die Räumlichkeiten. In Berlin und Brandenburg müssen Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen, also z. B. auch im Wohn- und Arbeitszimmer, installiert werden. In den anderen Bundesländern sind es nur das Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure in Wohnungen, die als Flucht- bzw. Rettungswege dienen. Die Bauordnung in Baden-Württemberg gibt noch vor, dass Rauchwarnmelder zudem in allen Räumen außerhalb von Wohnungen installiert werden, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen. Nur in Berlin und Brandenburg ist eine Vollausstattung verpflichtend.
Vollausstattung empfohlen
KALO-Rauchwarnmelder-Experte Steffen Niediek rät allen Gebäudeeigentümern zu einer Vollausstattung: „Eine Vollausstattung bietet sowohl dem Bewohner als auch dem Vermieter mehr Sicherheit. Denn häufig werden Zimmer nicht so genutzt, wie im Belegungsplan vorgegeben. Aus dem Arbeitszimmer wird beispielsweise das Kinderzimmer und aus dem Wohnzimmer das Schlafzimmer. Mit der Konsequenz, dass in diesem Szenario in den Schlafräumen keine Rauchwarnmelder installiert wären – eine große Gefahr für die Bewohner und Vermieter. Laut Bauordnung ist der Vermieter verpflichtet, Rauchwarnmelder fachgerecht zu installieren und betriebsbereit zu halten. Der Vermieter könnte daher haftbar gemacht werden. Hinzukommt, dass es laut Analyse der Vereinigung zur Förderung des Brandschutzes im Wohnzimmer häufiger brennt als z. B. im Schlafzimmer. Ein weiteres Argument also für eine Vollausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern.“
Qualität der Rauchwarnmelder
Grundvoraussetzung für einen seriösen Rauchwarnmelder ist das CE-Zeichen. Die Prüfung der Geräte erfolgt auf Grundlage der Norm „EN 14604“. Diese Nummer sowie die Prüfnummer werden auf dem Rauchwarnmelder aufgedruckt. „Zudem hat sich zusätzlich ein weiteres Prüfzeichen für Rauchwarnmelder am Markt etabliert“, erklärt Steffen Niediek. „Das Q-Label ist ein unabhängiges und herstellerneutrales Qualitätszeichen für hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geprüft wurden. Es stellt erhöhte Anforderungen an die Technik, beispielsweise einen höheren Schutz gegen das Eindringen von Insekten, gegen die Auslösung von Täuschungsalarmen und eine fest eingelötete Batterie mit mindestens zehn Jahren Betriebsgarantie.“
Rauchwarnmelder mit Zusatzausstattung
Menschen mit eingeschränktem oder fehlendem Hörvermögen benötigen eine Zusatzausstattung, durch die sie über Lichtsignale oder – im Schlaf – über die Vibration ihres Kopfkissens gewarnt werden. Dafür werden Alarmmonitore, Funkblitzlampen und Vibrationskissen genutzt. Diese sind via Funk miteinander verbunden. Den Ausschlag gibt der Alarmmonitor, der seine Umgebung auf typische Tonmuster von Rauchwarnmeldern überprüft. Sobald er einen Rauchwarnmelderton in seiner Nähe wahrnimmt, funkt er ein Signal an die Funkblitzlampe mit dem angeschlossenen Vibrationskissen. Diese registrieren den Alarm und signalisieren die Gefahr über intensive Lichtsignale bzw. Vibration. Das Bundessozialgericht hat vor zehn Jahren entschieden, dass gehörlose Versicherte einen „Anspruch auf Versorgung mit einem ihren Bedürfnissen angepassten Rauchwarnmeldesystem“ gegenüber ihrer Krankenkasse haben.
Entwicklungsstufen der Rauchwarnmelder
Die Norm DIN 14676 unterscheidet drei Rauchwarnmelder-Bauweisen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Typ A-Rauchwarnmelder sind diejenigen, die jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden müssen. Typ B ist ein Melder mit Teil-Ferninspektion. D. h. die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung erfolgt mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Überwachung des Umfelds sowie die Überprüfung des Warnsignals müssen jedoch vor Ort durchgeführt werden. Der modernste Rauchwarnmelder ist Typ C. Dieser kommt ganz ohne Sichtprüfung aus, da alle wichtigen Geräteparameter, das Sicherheitsumfeld und die Raucheintrittsöffnungen einmal im Jahr aus der Ferne inspiziert werden können.
Rauchwarnmelder-Service
KALO ist mit über 50 Standorten deutschlandweit vor Ort und persönlich erreichbar. Für Bewohner bietet das Unternehmen eine kostenfreie Notrufhotline. Kommt es zu Störfällen, können diese sich dank 24-Stunden-Rufbereitschaft unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 000 87 18 an KALO wenden. Mehr Informationen zum Rauchwarnmelder-Service, zu den Rechten und Pflichten für Vermieter und den verschiedenen Geräte-Modellen sind auf der Website „kalo.de“ zu finden.
Wichtig: Rauchwarnmelder müssen nach zehn Jahren ausgetauscht werden.