Legionellengefahr trotz normgerechter Installation
Dezentrale Trinkwassererwärmer werden in Wohngebäuden zur Einzel- oder Gruppenversorgung eingesetzt. Sie gibt es als Durchfluss- und als Speichersysteme. Für Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften stellen sie eine attraktive Lösung dar, weil es keine Pflicht zur Legionellenprüfung gemäß § 31 TrinkwV gibt. Doch sind diese Systeme wirklich so legionellensicher, wie deren Betreiber dies aufgrund der normativen Vorgaben und der fehlenden Untersuchungspflicht erwarten? Leider zeigen sich in der Praxis oft andere Ergebnisse.
Klare Vorgaben bei Trinkwassererwärmern mit Zirkulation
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die in geringen Mengen natürlicherweise im Trinkwasser vorkommen, aber in hoher Konzentration schwere Erkrankungen wie Legionellose hervorrufen können. Bei Temperaturen von 30 bis 45 °C finden sie in Trinkwasserinstallationen ideale Wachstumsbedingungen vor. Um einer Vermehrung von Legionellen effektiv vorzubeugen, sind daher bei Trinkwassererwärmern mit Zirkulation, wie sie oft in größeren Gebäuden vorkommen, die Temperaturen durch den Verweis der TrinkwV auf das Regelwerk klar definiert: Am Austritt des Erwärmers müssen mindestens 60 °C erreicht werden, während an jeder Entnahmestelle im Gebäude und im Rücklauf der Zirkulation mindestens 55 °C nach 3-Liter-Ablauf anliegen müssen. Dann gilt ein System sicher, wenn gleichzeitig der bestimmungsgemäße Betrieb über jede Entnahmestelle nach spätestens 72 Std. sichergestellt ist.
DIN 1988-200 zu dezentralen Trinkwassererwärmern
Zu dezentralen Trinkwassererwärmern gibt es Ausführungen in Kapitel 9.7.2.4 der DIN 1988-200. Diese sind aber aus hygienischen Gründen zu hinterfragen. Davon ist insbesondere die Wohnungswirtschaft betroffen. Denn die DIN 1988-200 sagt: „Dezentrale Durchfluss-Trinkwassererwärmer können ohne weitere Anforderungen betrieben werden, wenn das nachgeschaltete Leitungsvolumen von 3 l im Fließweg nicht überschritten wird.“ Hier sind also normativ die Warmwassertemperaturen frei wählbar.
Sicherlich konnten die Regelwerkssetzer zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Norm nicht ahnen, was diese Aussagen im Zusammenhang mit der erstmaligen und allgemeinen Untersuchungspflicht auf Legionellen bewirken würden. Denn diese trat kurz vor Fertigstellung der neuen TrinkwV 2011 in Kraft. Sie legte erstmalig fest, dass beispielsweise Wohngebäude mit mehr als 2 WE und mit einer zentralen Großanlage zur Trinkwassererwärmung bis spätestens 31.12.2013 erstmalig auf Legionellen zu untersuchen sei – und dann alle drei Jahre erneut. Im Umkehrschluss bedeutete dies, dass Wohnungen mit dezentralen Trinkwassererwärmern nicht untersuchungspflichtig wurden. Man hielt sie fälschlicherweise für generell sicher – was das Umweltbundesamt in einer Mitteilung aber bereits 2018 korrigierte.
Nicht untersuchungspflichtig = legionellensicher?
Viele Betreiber gehen davon aus, dass eine fehlende Untersuchungspflicht bei 1- und 2-Familienhäusern und in Wohngebäuden mit dezentralen Trinkwassererwärmern gleichzusetzen ist mit einer grundsätzlich hygienisch sicheren Trinkwasserinstallation. Dies kann, muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein.
An dieser Stelle kann nicht auf alle Bauformen und Betriebsweisen von dezentralen Trinkwassererwärmern eingegangen werden, obwohl auch sie einen bedeutenden Einfluss auf die hygienische Sicherheit dieser Geräte haben. Ein Praxisbeispiel: Ein dezentraler Wärmetauscher, der permanent von wenig Heizungswasser mit niedrigen Temperaturen durchflossen wird, ist sicherlich hygienisch anders zu bewerten als ein nur bei Warmwasseranforderung durchströmter Plattenwärmetauscher, der zudem noch schnell auskühlt, weil der Hersteller aus diesem Grund für dieses Bauteil keine Dämmung vorgesehen hat.
Auch gibt es wichtige Unterschiede beim Kaltwasseranschluss und der Verlegung der Kaltwasserleitung im Gerät. Ein in das Gerät integrierter Kaltwasserzähler und einteilige Kreuzungsstücke mit dem Warmwasser sind eher suboptimal, da sich dadurch das Kaltwasser unzulässig erwärmen kann. In der Folge können sich dann Legionellen nicht nur im unzureichend erwärmten Trinkwasser warm (PWH) übermäßig vermehren, sondern auch im Trinkwasser kalt (PWC). Also sollte der Wasserzähler besser mit Abstand zum Gerät montiert werden.
Ein weiterer Risikofaktor bei dezentralen Trinkwassererwärmern besteht immer dann, wenn sich das Trinkwasser kalt (PWC) im Gebäude beispielsweise durch benachbarte Heizungsleitungen auf deutlich über 25 °C erwärmt und sich dadurch bereits in zentralen Bereichen der Trinkwasserinstallation einige Legionellen im Kaltwasser übermäßig vermehren. Denn diese werden im Plattenwärmetauscher der dezentralen Trinkwasserwärmer nicht sicher abgetötet. Der Grund hierfür ist die viel zu kurze Kontaktzeit des Trinkwassers mit den heißen Oberflächen im Plattenwärmetauscher. Selbst bei 60 °C wäre dafür eine Kontaktzeit von ca. 30 Minuten erforderlich.
Erkenntnisse aus der Praxis dezentraler Trinkwassererwärmer
Sicherlich sind die meisten dezentralen Durchflusserwärmer hygienisch einwandfrei, vorausgesetzt, sie werden bestimmungsgemäß betrieben – auch während der Reisezeit. Doch so genau wissen wir das für den Gebäudebestand in Deutschland nicht. Denn wir sind auf einem Auge blind, weil gemäß § 31 TrinkwV lediglich Großanlagen der Trinkwassererwärmung jährlich oder in einem dreijährigen Rhythmus untersucht werden müssen. Damit wird ein großer Teil bestehender Trinkwasserinstallationen als „Kleinanlage“ oder mit dezentralen Trinkwassererwärmern lediglich im Verdachtsfall auf Legionella untersucht.
Mit erheblichen Konsequenzen, wie die LeTriWa-Studie vom Robert-Koch-Institut und Umweltbundesamt gezeigt hat: 43 % der 111 in der Studie erfassten Erkrankten bzw. Verstorbenen haben sich zu Hause in nicht überwachungspflichtigen Anlagen mit Legionella infiziert. Aus diesem Grund fordern die Autoren vom Robert-Koch-Institut und dem Umweltbundesamt, die Ursachen bei einem Fall von Legionellose auch in nicht überwachungspflichtigen Anlagen zu suchen.
Damit bestätigen sie die Ergebnisse von Prof. Dr. Martin Hippelein aus dem Jahr 2016. Er untersuchte aufgrund von zwei Erkrankungen ein Wohngebäude mit 84 Wohneinheiten und dezentralen Trinkwassererwärmern. Die 3-Liter-Regel des DVGW W 551 (A) war eingehalten. Die Wohneinheiten wurden überwiegend als Ferienwohnungen genutzt. Er stellte fest, dass es unabhängig von den Temperaturen im Warmwasser von unter oder über 50 °C immer dann zu einer übermäßigen Vermehrung von Legionellen kam, wenn kein bestimmungsgemäßer Betrieb über die Entnahmestellen erfolgt war. Und die Befunde waren alarmierend: Die Untersuchungen auf Legionellen ergaben in 54 % der Wohnungen Konzentrationen oberhalb des technischen Maßnahmenwertes, in 12 % der Wohnungen sogar oberhalb des Gefahrenwertes von 10.000 KBE/100 ml.
Fazit
Legionellen können sich auch in nicht untersuchungspflichtigen Kleinanlagen oder dezentralen Trinkwassererwärmern übermäßig vermehren, selbst wenn diese den a. a. R. d. T. entsprechen. Insbesondere die Vorgaben der DIN 1988-200, Kapitel 9.7.2.4 „Dezentrale Trinkwassererwärmer“, sind zu hinterfragen und scheinen vor dem Hintergrund von aktuellen Praxiserfahrungen nicht mehr zeitgemäß.
Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften sollten vor allem vier entscheidende Faktoren maßgeblich beachten, um den hygienischen Betrieb dezentraler Trinkwasserwärmer sicherzustellen: (1) Im gesamten Fließweg des Trinkwassers kalt bis zu den dezentralen Trinkwassererwärmern darf die Temperatur 25 °C nicht überschreiten, (2) das Trinkwasser kalt sollte möglichst keine Legionellen in 100 ml aufweisen, (3) die Konstruktion und Betriebsweise der dezentralen Trinkwassererwärmer sollten „legionellenfeindlich“ sein und (4) der Wasserwechsel muss gerade auch bei dezentralen Trinkwassererwärmern über alle Entnahmestellen sichergestellt sein – auch in Urlauben. Für alle Gebäude gilt schon lange: Sollte sich das Trinkwasser auf mehr als 25 °C erwärmen, ist auch das Kaltwasser untersuchungspflichtig auf Legionellen (DVGW W 551).
Heißes Wasser ist hygienisch sinnvoll – aber wie schützt man sich vor Verbrühungen?
Oftmals ist die Temperatur am dezentralen Durchflusserwärmer/ Kleinspeicher aus Energiespargründen oder zum Schutz vor Verbrühungen auf 38 °C eingestellt. Dies birgt erhebliche Gefahren, weil es dadurch zu einer übermäßigen Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen spec. oder Pseudomonas aeruginosa kommen kann.
Die 3-Liter-Regel
Wie ermittelt man die für die Trinkwasserhygiene sicheren Temperaturen von „mindestens 55 °C“ an den Entnahmestellen? Die VDI 6023 Blatt 1, Tabelle 1, empfiehlt, dass diese Temperaturen grundsätzlich nach 3-Liter-Ablauf in einem Volumen von 250 ml zu messen sind (Abb. 1).