DEKRA checkt Sicherheit mit dem mastap-Messverfahren

Masten: Sicherer Stand ist Pflicht

Umstürzende Masten sind eine Gefahr für Menschen und Sachwerte. Für Schäden haftet der Eigentümer des Grundstücks oder der Betreiber der Anlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Im Wohnumfeld sind es in erster Linie Beleuchtungsmasten und Fahnenmasten, die häufig jahrzehntelang ihre Funktion ausüben, ohne dass sie auf Standsicherheit geprüft werden.

Herkömmliche Prüfverfahren für die Standsicherheit von Masten erzeugen in der Regel eine hohe Materialbelastung. Zuweilen kommt es bei den Prüfungen zu Schäden mit hohen Folgekosten. Zudem müssen die Masten für die notwendigen Prüfaufbauten und Maschinen zugänglich sein.

DEKRA (www.dekra.de) setzt hier jetzt auf die patentgeschützte „mastap“-Technologie. Sie ermöglicht die zerstörungsfreie Prüfung ohne Materialbelastung und kann Schäden frühzeitig entdecken und Gefährdungen vermeiden. Die Prüfung geschieht durch anerkannte Sachverständige vor Ort ohne Behinderung des laufenden Betriebs. Der Einsatz ist auch problemlos an schwer zugänglichen Orten möglich.

Das mastap-System nutzt für die Standsicherheitsprüfung die individuelle Eigenfrequenz des Masts, wobei der Mast kontrolliert zum Schwingen gebracht wird. Abweichungen von den Sollwerten lassen Rückschlüsse auf die Standsicherheit des Mastes zu, auf mögliche Schwachstellen und Schäden sowie den Gesamtzustand. Dabei berücksichtigt das Verfahren die jeweilige Trag- und Lagesicherheit sowie alle begleitenden Faktoren wie Befestigungen, Material und Verankerung. Maßgeblich sind hierbei die jeweils geltenden technischen Regelwerke.

Das mastap-Verfahren eignet sich nahezu für alle Mastarten und -materialien: beispielsweise Strommasten, Beleuchtungs- und Flutlichtmasten, Lichtsignalmasten, Fahnenmasten oder Schildermasten. In Deutschland ist das Verfahren DAkkS-akkreditiert. Zudem steht künftig auch ein Sensor-Fernüberwachungssystem für Masten zur Verfügung. 

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 10/2023 DEKRA checkt Standsicherheit ohne mechanische Materialbelastung

Masten auf dem digitalen Prüfstand

Ob aus Holz, Aluminium, Stahl oder Beton: Die Standsicherheit von Beleuchtungs-, Schilder- und Strommasten sowie Fahnenmasten muss regelmäßig geprüft werden. Umstürzende Masten stellen eine ernste...

mehr
Ausgabe 12/2018 Regelmäßige Baumkontrollen geben Eigentümern Sicherheit

Schlechter Standort, kranker Baum

Sturm, Schneelast, geschädigtes Holz – dass durch Bäume oder Äste Menschen oder Sachwerte zu Schaden kommen, kann viele Gründe haben. Eine regelmäßige Baumkontrolle durch einen...

mehr
Ausgabe 1-2/2016 Betreiberpflichten beachten

Spielplatz-Checks sind ein Muss

Öffentlich zugängliche Spielplätze müssen regelmäßig geprüft werden, warnen die Experten von Dekra. Das gilt auch für Anlagen auf Privatgelände – zum Beispiel von Wohnbaugesellschaften –...

mehr
Ausgabe 04/2023 Neue Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung

Cyber-Sicherheit für Anlagen jetzt Pflicht

Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen wie Aufzüge, Druck- oder Ex-Anlagen müssen künftig Cyber-Attacken an ihren Anlagen aktiv vorbeugen, erläutert DEKRA (www.dekra.de). Auch die...

mehr
Ausgabe 11/2013 Zwei Drittel der Aufzüge haben Mängel

Aufzugsbetreiber in der Pflicht

Mit der Sicherheit von Aufzügen steht es nicht zum Besten: Laut Mängelstatistik wurde im Jahr 2012 in Deutschland eine bedeutende Anzahl von Aufzügen trotz verbindlicher Regelungen überhaupt nicht...

mehr