Masten: Sicherer Stand ist Pflicht
Umstürzende Masten sind eine Gefahr für Menschen und Sachwerte. Für Schäden haftet der Eigentümer des Grundstücks oder der Betreiber der Anlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht. Im Wohnumfeld sind es in erster Linie Beleuchtungsmasten und Fahnenmasten, die häufig jahrzehntelang ihre Funktion ausüben, ohne dass sie auf Standsicherheit geprüft werden.
Herkömmliche Prüfverfahren für die Standsicherheit von Masten erzeugen in der Regel eine hohe Materialbelastung. Zuweilen kommt es bei den Prüfungen zu Schäden mit hohen Folgekosten. Zudem müssen die Masten für die notwendigen Prüfaufbauten und Maschinen zugänglich sein.
DEKRA (www.dekra.de) setzt hier jetzt auf die patentgeschützte „mastap“-Technologie. Sie ermöglicht die zerstörungsfreie Prüfung ohne Materialbelastung und kann Schäden frühzeitig entdecken und Gefährdungen vermeiden. Die Prüfung geschieht durch anerkannte Sachverständige vor Ort ohne Behinderung des laufenden Betriebs. Der Einsatz ist auch problemlos an schwer zugänglichen Orten möglich.
Das mastap-System nutzt für die Standsicherheitsprüfung die individuelle Eigenfrequenz des Masts, wobei der Mast kontrolliert zum Schwingen gebracht wird. Abweichungen von den Sollwerten lassen Rückschlüsse auf die Standsicherheit des Mastes zu, auf mögliche Schwachstellen und Schäden sowie den Gesamtzustand. Dabei berücksichtigt das Verfahren die jeweilige Trag- und Lagesicherheit sowie alle begleitenden Faktoren wie Befestigungen, Material und Verankerung. Maßgeblich sind hierbei die jeweils geltenden technischen Regelwerke.
Das mastap-Verfahren eignet sich nahezu für alle Mastarten und -materialien: beispielsweise Strommasten, Beleuchtungs- und Flutlichtmasten, Lichtsignalmasten, Fahnenmasten oder Schildermasten. In Deutschland ist das Verfahren DAkkS-akkreditiert. Zudem steht künftig auch ein Sensor-Fernüberwachungssystem für Masten zur Verfügung.