EnEV 2014: Mit Holzfaserdämmstoffen die neuen Anforderungen erfüllen

Die Bundesregierung hat im Oktober letzten Jahres die abermalige Verschärfung der Energieeinsparverordnung beschlossen: Bereits im Mai 2014 tritt die novellierte Fassung der EnEV in Kraft. Während es für Altbauten nur wenige Änderungen gibt, gelten für die Gebäude-Energieeffizienz im Neubausektor künftig deutlich höhere Standards. Der Verband Holzfaser Dämmstoffe informiert über neue Bestimmungen im Hinblick auf die Gebäudedämmung. Zugleich weist VHD-Geschäftsführer Dr.-Ing. Tobias Wiegand Architekten, Bauhandwerker und Hauseigentümer darauf hin, dass die gesetzlichen Vorgaben der EnEV 2014 mit Holzfaserdämmstoffen und Wärmedämm-Verbundsystemen auf Holzfaserbasis problemlos zu erfüllen sind."


Die EnEV-Novelle sieht vor, dass Neubauten ab 1. Januar 2016 erheblich strengeren energetischen Anforderungen gerecht werden müssen. Beispielsweise senkt die EnEV 2014 den zulässigen Wert für die Gesamt-Energieeffizienz eines Gebäudes um 25 Prozent gegenüber der bisherigen Verordnung. Das macht für die Dämmung von Bauteilen eine Steigerung des Wirkungsgrades um etwa ein Fünftel erforderlich. Eine Holzfaserdämmung der Gebäudehülle wird bei fachgerechter Verarbeitung selbst deutlich höheren Standards gerecht", sagt Dr.-Ing. Tobias Wiegand, Geschäftsführer des Verbandes Holzfaser Dämmstoffe (VHD) in Wuppertal.


Änderungen im Altbau


Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestanforderungen an den Wärmeschutz genügen, müssen bis Ende 2015 aufgedämmt sein. Dies gilt für Böden im unbeheizten, unbewohnten, aber begehbaren Dachgeschoss, sofern die Dachflächen bis dahin nicht gedämmt worden sind. Wenn die Geschossdecke auch ohne zusätzliche Dämmung den energetischen Mindestanforderungen entspricht, muss nicht nachgedämmt werden. Die Verpflichtung zum Dämmen oberster Geschossdecken gilt eigentlich schon seit 2011; die Einhaltung dieser Bestimmung wurde bis dato jedoch nicht oder nur selten überprüft. Mit Kontrollen, die auf Umsetzung der EnEV-Vorgaben in der Praxis zielen, wird in Zukunft allerdings zu rechnen sein.


Speicherbodendämmung bis 2016 Pflicht


VHD-Mitgliedsunternehmen bieten zur Dachbodendämmung Holzfaserplatten an, die wahlweise in begehbarer oder nicht begehbarer Ausführung erhältlich sind. Überdies kommen vor allem bei engen und verwinkelten baulichen Gegebenheiten Holzfaser-Einblasdämmungen in Betracht, mit denen sich Hohlräume und Dachgefache lückenlos ausfüllen lassen. Zum Auskleiden der Gefache zwischen Dachsparren und in Holzrahmen- bzw. Holztafelwänden eignen sich flexible Dämmmatten aus Holzfasern.


Der VHD legt Altbaubesitzern, die ihren Speicher bislang noch nicht gedämmt haben, das Dämmen der obersten Geschossdecke besonders ans Herz. "Eine Dachboden- oder Dachflächendämmung mit diffusionsoffenen Holzfaserprodukten ist preiswert herzustellen und in höchstem Maße effizient. Bei fachgerechter Ausführung durch einen geschulten Handwerksbetrieb kann der Hauseigentümer sicher sein, Heizwärmeverlusten nach oben dadurch optimal vorzubeugen und zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten", sagt Verbandsgeschäftsführer Tobias Wiegand. Mit der klimaausgleichenden Funktion geht in der Regel eine spürbare Steigerung des Wohnkomforts einher, was umso wichtiger ist, je empfindlicher die Hausbewohner auf Veränderungen des Raumklimas reagieren. Holzfaserdämmstoffe tragen zur Wohnbehaglichkeit bei, indem sie durch ihren kapillaren Aufbau den Feuchtegehalt der Raumluft regulieren. Das ist zugleich ein wichtiger Beitrag zur Wohngesundheit, der vor allem älteren und rekonvaleszenten Menschen sowie Familien mit Kindern nützt.


Neuer europaweiter Standard


Noch anspruchsvollere energetische Vorgaben als in der EnEV 2014 werden voraussichtlich ab 2021 gelten, und zwar auf gesamteuropäischer Ebene: Dann wird der so genannte "Niedrigstenergie-Gebäudestandard" flächendeckend für alle Neubauten eingeführt. Welche konkreten Anforderungen damit einhergehen, ist bislang noch nicht bekannt; die EU will die Richtwerte nach jetzigem Planungsstand bis 2018 veröffentlichen.

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