Kostengünstiges Bauen und Wohnen im „Urbanen Gebiet“: Bundeskabinett beschließt Änderung der Baunutzungsverordnung
Viele Städte erleben einen Boom. Der Zuzug endet nicht und Wohnungen sind lange schon ein rares Gut. Die Preise für Wohneigentum und Miete steigen dort unaufhörlich. Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat daher eine grundlegende Novelle des Baurechts auf den Weg gebracht, die jetzt vom Kabinett zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt beschlossen wurde. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren schließt sich nun an.
Städte und Gemeinden dürfen nach dem Gesetzentwurf zur Entschärfung der Lage sogenannte „urbane Gebiete“ schaffen. Hier können Wohnen, Arbeiten und Freizeit noch stärker kombiniert werden, als es bisher in Mischgebieten möglich ist. Wohnhäuser können in diesen Gebieten höher und es darf enger gebaut werden. Auch mehr Lärm ist hier erlaubt. „Wenn wir in den nächsten Jahren über 350.000 Wohnungen jährlich bauen wollen, benötigen wir die Flächen, auf denen diese Bauten entstehen können“, so die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, die den Beschluss ausdrücklich begrüßte: „So können die Kommunen vorhandenes Flächenpotential nutzen und der Bau bezahlbarer Wohnungen wird erleichtert“.
Die Gesetzesnovelle verfolge die Ziele der Leipzig-Charta zur europäischen Stadt, die eine Mischung der Funktionen vorsehe: Wohnen, Arbeiten und Freizeit ergeben eine kompakte Stadt der kurzen Wege. So werde ein Paradigmenwechsel eingeläutet, weg von der in der Charta von Athen formulierten Funktionstrennung hin zu einer ökologischen und nachhaltigen Stadtplanung mit neuen Parametern. Die Erhöhung der möglichen bebaubaren Fläche von bis zu 80 % fördert die Dichte ebenso wie die nun im sogenannten „Urbanen Gebiet“ erlaubte höhere Ausnutzung der Grundstücke. Auch hinsichtlich der Lärmbelastung schafft das Urbane Gebiet zwar niedrigere Hürden – dennoch werden sich auch hier Betriebe an die geltenden Richtwerte halten müssen. „Wir können die europäische Stadt weiterentwickeln – und mit der Gesetzesnovelle werden die Voraussetzungen für die Berücksichtigung der vielfältigen Interessen der jetzigen und zukünftigen Stadtbewohner geschaffen“, so Ettinger-Brinckmann.