Mietpreisbremse: 4 von 22 NRW-Städten bremsen prophylaktisch
Die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen kommt zum 1. Juli. Damit nutzt die Landesregierung die Möglichkeit, auf die gestiegenen Mietpreise in den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu reagieren. Doch nicht in allen der 22 ausgewiesenen Städte sind die Mieten in den vergangenen Jahren gestiegen. In Monheim am Rhein sind sie zwischen 2010 und 2015 sogar um 6 % gesunken. In Erkrath (+1 %) und Bielefeld (+2 %) sind die Mieten stabil geblieben, in Ratingen nur leicht gestiegen (+4 %), das zeigt eine aktuelle Mietpreisanalyse von immowelt.de. Für die Mietpreisanalyse wurden die Angebotspreise des 1. Quartals 2015 mit denen des 1. Quartals 2010 verglichen.
Mieten in Aachen um 29 % gestiegen
Das Kurzgutachten über die Auswahl der Städte, in denen die Mietpreisbremse gelten wird, soll laut dem NRW-Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Anfang Juli veröffentlicht werden. Betrachtet man die Mietpreisentwicklung der vergangenen 5 Jahre, ist die Einführung in vielen NRW-Städten nachvollziehbar. In Aachen etwa sind die Mieten seit 2010 um 29 % gestiegen. In Paderborn entwickelten sich die Preise um 25 % nach oben, in St. Augustin um 24 %. Stark gestiegen sind die Mieten auch in den großen Rheinstädten Köln (+24 %) und Bonn (+20 %). In Düsseldorf lag die Preissteigerung zwischen 2010 und 2015 bei 14 %.
Mietpreisbremse zur Vorsorge
Nur schwer nachvollziehbar ist die Einführung der Mietpreisbremse hingegen in den Städten Monheim, Erkrath, Ratingen und Bielefeld – wo die Mietpreise rückläufig oder kaum gestiegen sind. An der Rheinschiene soll offensichtlich eine Mietpreisentwicklung, wie sie in den Großstädten Köln und Düsseldorf stattgefunden hat, verhindert werden: In Köln stiegen die Preise bis zum 1. Quartal 2015 im Mittel auf 10,20 € pro m², in Düsseldorf auf 9,20 €. In Monheim (6,30 €), Erkrath (7 €) und Ratingen (7,80 €) sind die Mieten trotz der Nähe zu den beiden Großstädten noch vergleichsweise moderat. Auch in Bielefeld hat die Einführung der Mietpreisbremse prophylaktischen Charakter: Im 1. Quartal 2015 lag die Miete dort im Mittel bei 6,10 € pro m². In den kommenden Jahren wird jedoch mit Zuzug und steigenden Studentenzahlen gerechnet.
Bestehende Verträge und Neubauten ausgeschlossen
Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien die zulässige Miete höchstens auf dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 % angehoben werden darf. Allerdings gibt es Ausnahmen: Für bestehende Mieten gilt ein Bestandsschutz. Bei einer Neuvermietung darf ein Vermieter auch dann eine Miete oberhalb der Grenze verlangen, wenn die Immobilie zuvor bereits zu diesem Preis vermietet war. Er kann die Miete dann aber nicht weiter erhöhen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind außerdem Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal bezogen wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen. Letzteres ist der Fall, wenn die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat.