Mietpreisbremse in NRW: Dosiert einsetzen in ausgewählten Gebieten

Anlässlich der heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietpreisbremse betont die Wohnungswirtschaft im Westen, dass das Instrument nur in Gemeinden mit tatsächlicher Mangellage eingesetzt werden sollte. Der VdW Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de) zieht die Einführung der Kappungsgrenzenverordnung im Sommer 2014 als Beispiel dafür heran, welche Fehler bei der Anwendung der Mietpreisbremse vermieden werden sollten.


Mit der Kappungsgrenze gibt es neben der ortsüblichen Vergleichsmiete, die sich in der Regel aus dem aktuellen Mietspiegel ergibt, eine weitere Obergrenze für Mieterhöhungen. In Nordrhein-Westfalen war diese jedoch im Sommer bei Weitem nicht lediglich für Kommunen eingeführt worden, in denen tatsächlich ein mehr oder großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum herrscht. Die Kappungsgrenze war in insgesamt 59 Gemeinden – darunter auch beispielsweise Bottrop, Kamp-Lintfort, Rheine und Wesel – in Kraft getreten.


Der Verband der Wohnungswirtschaft hatte das Gutachten, auf welches sich das Land bei der Bestimmung der 59 Gemeinden stützte, wiederholt kritisiert: Es legt unglücklich gewichtete Parameter an und ist daher nur eingeschränkt dazu geeignet, Gemeinden mit tatsächlichem Wohnraummangel zu identifizieren.


Rychter betont jedoch auch, dass man die Bereitschaft der Politik zum Kompromiss bei der Mietpreisbremse durchaus zur Kenntnis nehme: Nach langen Debatten hat sich das Bundeskabinett nun darauf geeinigt, dass sie nicht für Neubauten gilt und für die konkreten Gebiete auf fünf Jahre befristet wird. „Dies ist ein vernünftiger Schritt, den wir ausdrücklich begrüßen“, so Rychter. Wie auch GdW-Präsident Axel Gedaschko sieht es der VdW-Verbandsdirektor zudem als positiv ab, dass die Landesregierungen mit der Mietpreisbremse verpflichtet werden, einen Maßnahmenplan zur Behebung des Wohnungsmangels zu vorzulegen.


„Die Mietpreisbremse alleine wird das Problem des Wohnungsmangels in Metropolregionen nicht lösen“, ist Alexander Rychter überzeugt. „Als Partner der Politik stehen wir aber auch weiterhin gerne zur Verfügung, wenn es um ausgewogene, sinnvolle Maßnahmen zur Ankurbelung des Neubaus und eine Senkung der Baukosten geht.“ Das Land NRW habe seine Hausaufgaben in diesem Bereich bereits gemacht, so der VdW-Verbandsdirektor: „Im Bündnis für Wohnen hier auf Landesebene gibt es einen konstruktiven Austausch der Akteure. Der Dreiklang aus bezahlbarem, energieeffizientem, demografiegerechtem Bauen und Wohnen ist das Ziel.“


Das auf dieser Basis vom NRW-Bauministerium ausgestaltete Wohnungsbauprogramm 2014-2017 stehe für Verlässlichkeit und Kontinuität, so Rychter weiter. „Es stehen Förderdarlehen in Höhe von 3,2 Mrd. € für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Mittel des Bundes werden vom Land gemäß einer unterzeichneten Selbstverpflichtung nur für Belange des Wohnungsbaus eingesetzt. Zusätzliche Tilgungsnachlässe erhöhen die Attraktivität des geförderten Wohnungsbaus darüber hinaus.“ Zudem wirkt das Land mit guten Argumenten auf die Kommunen ein, um sie davon zu überzeugen, Grundstücke nicht mehr an die Höchstbietenden zu veräußern, sondern für sozial ausgewogene Bauprojekte zur Verfügung zu stellen. „All diese Maßnahmen werden nachhaltiger wirken als eine Mietpreisbremse.“


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Ausgabe 1-2/2012

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