Porenbetonindustrie: EnEV 2014 wird Neubau verteuern
Formal ist der Weg frei für die neue Energieeinsparverordnung, die nach Bundesrats- und Bundesregierungsbeschluss im Frühsommer 2014 in Kraft treten soll. Der Bundesverband Porenbeton (www.bv-porenbeton.de) sieht in der Novellierung einen weiteren Schritt zur Umsetzung der grundlegenden Klimaschutzziele der Politik. Kern der EnEV-Novelle ist eine Anhebung der energetischen Standards von Neubauten und die damit einhergehende Senkung des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent ab 2016.
Akzeptanz, wenn Neubau und Sanierung bezahlbar bleiben
„Diese Ziele werden langfristig gesellschaftlich aber nur akzeptiert, wenn der Einzelne sie bezahlen kann – egal ob bei Neubau oder auch der Sanierung von Gebäuden“ so Dipl.-Ing. Georg Flassenberg, Geschäftsführer des Bundesverbandes Porenbeton, Berlin. Im Neubaubereich werde diese Novelle allerdings insgesamt das Bauen verteuern.
Positiv sei festzustellen, dass Verschärfungen hinsichtlich des erlaubten Energiebedarfs von Neubauten nicht – wie ursprünglich angedacht – bereits in der ersten Stufe in erheblichem Umfang über die Dämmung der Außenbauteile erzielt werden sollen, sondern merklich nur in einem Schritt zum 1. Januar 2016. „Damit“, so wertet Flassenberg, „steht der Bau- und Gebäudewirtschaft ein größerer Zeitraum zur Verfügung, in dem sie sich auf die komplexe und aufwändige Umsetzung der neuen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung vorbereiten kann.“
Porenbeton - energiesparendes Baumaterial
Porenbeton erweist sich dabei erneut als ein Baumaterial, das den anspruchsvollen Klimaschutzzielen gewachsen ist. Als Massivbaustoff bietet er eine Wärmeleitfähigkeit ab 0,08 W/(mK) in der Rohdichteklasse 0,35. Bereits die 36,5 cm dicke einschalige, lediglich verputzte Außenwand besitzt einen U-Wert von 0,21 W/m²K. Dieser liegt 25 Prozent unter dem im Referenzgebäude der neuen EnEV vorgesehenen U-Wert für die Außenwand von 0,28 W/m²K. Das bedeutet: Im Außenwandbereich können Anforderungen der neuen Energieeinsparverordnung mit monolithischen Wänden ohne zusätzliche Dämmmaßnahmen erfüllt werden - sowohl beim Einfamilien-, Mehrfamilien- als auch beim Reihenhausbau. Das gilt unter der Voraussetzung, dass auch die Anlagentechnik den Anforderungen der neuen EnEV genügt. Mehr noch: Der homogene Wandaufbau erlaubt nahezu wärmebrückenfreie Konstruktionen. Eine verputzte einschalige Wand aus Porenbeton gilt ohne Zusatzmaßnahmen als luftdicht im Sinne der Energieeinsparverordnung.
Mit zukunftsfähigen Porenbetonprodukten zeigt sich die Porenbetonindustrie bestens gerüstet für die neue EnEV. „Bauen mit Porenbeton heißt“, so fasst Flassenberg zusammen, „schon heute alle Anforderungen an den künftigen energiesparenden Wärmeschutz zu erfüllen.“