BFW begrüßt Sonderabschreibung für den Wohnungsbau: Ein wichtiger Schritt zu mehr bezahlbaren Wohnungen

Das Bundeskabinett hat die Einführung einer Sonderabschreibung zur Förderung des Wohnungsneubaus beschlossen. Diese soll nur genutzt werden können, wenn die Gebäudeherstellungskosten insgesamt nicht mehr als 3.000 € pro m² betragen und ist auf einen Anteil von 2.000 € der Gebäudeherstellungskosten pro m² Wohnfläche begrenzt.


BFW‐Präsident Andreas Ibel begrüßte, dass die Obergrenze für die Nutzung der
Förderung von ursprünglich vorgesehenen 2.200 € nun auf 3.000 € pro m² Wohnfläche erhöht wurde. „Besonders in den Metropolregionen liegen die Herstellungskosten des Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2.200 € pro m². Unter anderem durch die Verschärfung der Energieeinsparverordnung Anfang 2016 werden die Herstellungskosten für Wohnungsneubau erneut eiter ansteigen. Es ist also mehr als sachgerecht, den Spielraum hier auf 3.000 € zu erhöhen“, so Ibel.


Damit sich auch private Investoren wieder verstärkt im Mietwohnungsbau engagieren, müsste aber auch die sogenannte Normalabschreibung von bisher 2 auf 3 % erhöht werden, womit der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung getragen würde.


Nur so kann eine breite Wohnungsbauoffensive angeschoben werden. Eine große Chance auf weiteren bezahlbaren Wohnraum könnte auch die Ausweitung auf Selbstnutzer bieten, denn die Mieten der frei werdenden Wohnungen dürften deutlich unter den Neubaumieten liegen. Die Sonderabschreibung ist ein wichtiger Baustein, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten zu bekämpfen. Die geplante steuerliche Förderung muss nun zügig und sachgerecht umgesetzt werden, um weitere Verzögerungen bei Investitionen in den Wohnungsneubau zu vermeiden.

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Ausgabe 05/2016

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