Studie: Grundstückseigentümer wollen neue Erbbaurechte ausgeben
Welche Rolle spielt das Erbbaurecht auf dem deutschen Wohnungsmarkt? Werden die Grundstückseigentümer in den kommenden Jahren neue Erbbaurechte vergeben? Wo sind diese besonders attraktiv? Um diese Fragen zu beantworten, hat der Deutsche Erbbaurechtsverband (www.erbbaurechtsverband.de) jetzt eine Studie herausgebracht. Durchgeführt wurde die Untersuchung vom Beratungsunternehmen Analyse & Konzepte.
Insgesamt erfasst die Studie gut 90.000 Erbbaurechte aus ganz Deutschland. Davon entfallen 69 % auf Wohnhäuser, 18 % auf Gewerbeimmobilien und 11 % auf sonstige Zwecke. Hierzu zählen in erster Linie Vereine oder soziale Einrichtungen wie beispielsweise Kindergärten. 65 % der befragten Erbbaurechtsgeber waren Kommunen oder kommunale Unternehmen, gefolgt von 14 % privatwirtschaftlichen und 9 % kirchlichen Grundstückseigentümern.
Mehr als ein Fünftel des Grundbesitzes
Die meisten Erbbaurechtsgeber (79 %) verwalten bis zu 500 Erbbaurechte, nur 10 % mehr als 2.000. Im Durchschnitt machen die Erbbaurechte mehr als ein Fünftel (21,5 %) des Grundbesitzes der Befragten aus. Dennoch war fast die Hälfte von ihnen (49 %) der Meinung, dass das Erbbaurecht auf dem deutschen Wohnungsmarkt keine große Rolle spiele.
Dies könnte sich in den nächsten Jahren ändern. Denn 56 % der Grundstückseigentümer wollen in den kommenden Jahren neue Erbbaurechte ausgeben. 24 % werden dies eventuell tun. Wer neue Erbbaurechte vergibt, tut dies einerseits, um seine Grundstücke zu sichern und sein Vermögen gut anzulegen. Andererseits werden Erbbaurechte für soziale Zwecke, zur Förderung von Wohneigentum und zur Unterstützung junger Familien eingesetzt.
Mehr als die Hälfte der befragten Organisationen (52 %) schätzt Erbbaugrundstücke vor allem in Großstädten als attraktiv ein. Nur 14 % sagen, dass sie auch außerhalb von Ballungsräumen stark nachgefragt werden.
„Unsere Studie liefert erstmals einen Überblick über die Erbbaurechtslandschaft in Deutschland“, sagt Dr. Matthias Nagel, der Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Sie zeigt, dass wir in den nächsten Jahren eine zunehmende Dynamik in diesem Bereich erwarten können und dass es sich dabei nicht um ein seltenes Nischenprodukt handelt. Vielmehr erkennen auch immer mehr Kommunen den möglichen Mehrwert einer Erbbaurechtsvergabe – auch als Antwort auf die immer weiter steigenden Bodenwerte.“