BFW zum Mietendeckel: Was für ein Scherbenhaufen!
30.01.2020Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg kritisiert den von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Berliner Mietendeckel aufs Schärfste. Das gegen alle fachlichen und rechtlichen Hinweise verabschiedete Gesetz steht nach Einschätzung des BFW im eklatanten Widerspruch zum Grundgsetz und ist daher verfassungswidrig, weil dem Land Berlin in dieser Frage die erforderliche Gesetzgebungskompetenz fehlt. Zudem stellt der Mietendeckel einen unzulässigen Eingriff in das Eigentumsrecht der Wohnungsunternehmen dar, kommt einer Teilenteignung von Vermietern gleich und verstößt gegen die Vertragsfreiheit.
„Der Berliner Mietendeckel ist eher ein politisches Programm der rot-rot-grünen Landesregierung als ein substanzielles Gesetz mit fachlicher Qualität“, sagt Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg. „Es ist fahrlässig, dass auch das Berliner Parlament alle warnenden Hinweise und Rechtsgutachten in den Wind schlägt, mit dieser staatlichen Regulierung unverhältnismäßig in den Wohnungsmarkt eingreift und die gesamte Berliner Wirtschaft schädigt. Dass das Berliner Parlament ein verfassungswidriges Gesetz verabschiedet, ist ein schwerer Rückschlag für die Glaubwürdigkeit der Politik. Der Senat verspricht Dinge, die er langfristig nicht halten kann.“
Der Mietendeckel trifft nach Einschätzung des BFW außer Genossenschaften vor allem Klein-Vermieter, ohne die wahren Ursachen für die prekäre Lage am Berliner Wohnungsmarkt zu bekämpfen. Nur der Neubau von Wohnungen kann das Wohnungsproblem lösen, die Deckelung bzw. Absenkung der Mieten dagegen verschärft das Problem. Schon jetzt haben die Mitgliedsunternehmen des BFW wegen der unabsehbaren Auswirkungen des Mietendeckels bereits geplante Neubauvorhaben in einem Umfang von mehr als 9.000 Wohnungen zurückgestellt. Zusätzlich wurden auch Investitionen und Modernisierungen auf Eis gelegt.
Der BFW warnt vor den Folgen, die der Mietendeckel haben wird: Das Parlament setzt mit seiner Beschlussfassung den Berliner Mietspiegel als ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter für über ein Jahrzehnt außer Kraft. Frühestens sechs Jahre nach Ablauf des Gesetzes wäre nach der novellierten Bundesgesetzgebung eine Datenerhebung für die Erstellung eines neuen Mietspiegels rechtlich möglich, also voraussichtlich im Herbst 2031. Ein neuer, rechtssicherer Mietspiegel könnte erst im Frühjahr 2032 in Kraft treten. Ab dem Jahr 2026 wären damit Mieterhöhungen dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt – mit der Folge deutlich höherer Mieten.
„Was für ein Scherbenhaufen! Der rot-rot-grüne Senat wirft mit dem Mietendeckel, den willkürlich festgelegten Mietobergrenzen und der verfassungswidrigen Absenkung von Mieten den Berliner Mietspiegel einfach auf den Müll“, sagt Susanne Klabe. „Das nenne ich eine beispiellose Verantwortungslosigkeit gegenüber den Berlinern, das ist eine bewusste Täuschung. Sobald die Verfassungswidrigkeit des Mietendeckels festgestellt ist, werden zwangsläufig die Wohnungsmieten mehr denn je steigen, die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt wird dramatisch zunehmen. Eine Entlastung für die Mieter, die der Senat versprochen hat, bringt der Mietendeckel langfristig nicht. Der Senat sieht es offensichtlich genauso, denn er empfiehlt ja, das eingesparte Geld zur Seite zu legen. Ein beispielloser Vorgang.“, Und weiter: „Der Mietendeckel wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu einer Welle von Mietstreitigkeiten führen. Das finanzielle Risiko für die Mieter wird durch ausstehende Mietforderungen bis zu eine Milliarde Euro betragen. An einer Stelle sind wir mit dem Senat einig: das vermeintlich eingesparte Geld sollte man lieber auf die Seite legen.“