BRUNATA-METRONA: Unterjährige Verbrauchsinformationen – Inhalte gut, Verbreitung ausbaufähig
26.10.2023
81 Prozent der Verwalterinnen und Verwalter, die bereits die UVI einsetzen, berichten über positives Feedback der Nutzenden.
Quelle: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Wer sie kennt, findet sie gut – das ist eines der Ergebnisse einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag des Abrechnungsdienstleisters BRUNATA-METRONA (www.brunata-metrona.de) zu den unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) zur Nutzung von Heizung und Warmwasser. 81 Prozent der Verwalterinnen und Verwalter, die bereits die UVI einsetzen, verzeichnen positives Feedback der Nutzenden. Alarmierend dagegen: Rund die Hälfte der Menschen, deren Wohnungen die technischen Voraussetzungen erfüllen, bekommen trotz gesetzlicher Vorschrift keine UVI.
52 Prozent der Haushalte, die aufgrund der technischen Ausstattung unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten müssten, bekommen diese noch nicht. Dabei schreibt der Gesetzgeber dies vor.
Quelle: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Die Novelle der Heizkostenverordnung im Dezember 2021 hat zahlreiche Neuerungen eingeführt, die das Ziel haben, mit geringen Investitionen Energie zu sparen und somit die Erreichung der Klimaziele zu unterstützen. Eine dieser Maßnahmen sind unterjährige Verbrauchsinformationen (UVI). Eigentümer bzw. Verwaltende von Mehrfamilienhäusern sollen die Bewohnenden monatlich über deren Energieverbräuche für Heizung und Warmwasser informieren. Zuvor erfolgten Verbrauchsmitteilungen lediglich einmal pro Jahr mit der Betriebskostenabrechnung. Neben den aktuellen Verbrauchswerten enthält die UVI auch aussagekräftige Gegenüberstellungen mit den Durchschnittswerten vergleichbarer Wohnungen sowie mit den Verbräuchen des Vorjahrs. Die zusätzlichen Angaben und die kürzeren Intervalle steigern die Transparenz und unterstützen die Bewohnenden dabei, ihr Verhalten energiesparend anzupassen.
Im Online-Portal sehen Bewohnende ihre monatlichen Verbrauchswerte. Durch die gesteigerte 55 Transparenz können sie ihr Verbrauchsverhalten energiesparend anpassen.
Quelle: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Häufigere Verbrauchsmeldungen bedingen aber auch häufigere Übermittlung der Verbrauchswerte. Hier hilft die Digitalisierung: Da es weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll ist, die Erfassungsgeräte sämtlicher Liegenschaften monatlich vor Ort auszulesen, werden die Daten per Funk an den jeweiligen Abrechnungsdienstleister übertragen. Deshalb dürfen seit Dezember 2021 laut Heizkostenverordnung ausschließlich fernablesbare Erfassungsgeräte installiert werden. Für vorhandene Geräte gewährt der Gesetzgeber einen Übergangszeitraum bis Ende 2026.
„Als Partner der Immobilienbranche unterstützen wir das Ziel, den Gebäudebestand bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu machen, erklärt Petra Schmucker, geschäftsführende Gesellschafterin von BRUNATA-METRONA München. „Dafür ist ein Bündel von Maßnahmen erforderlich – neben technischen Maßnahmen rund um Gebäudehülle und Gebäudetechnik ist das Verhalten der Gebäudenutzer ein elementarer Faktor. Deshalb sehen wir die UVI definitiv als Teil der Lösung, denn sie lenkt das Verhalten der Bewohnenden aus freien Stücken in die richtige Richtung.“
Die Ergebnisse der YouGov-Studie legen nahe, dass noch viel Potenzial ungenutzt bleibt, denn 52 Prozent der Haushalte, bei denen die technischen Voraussetzungen gegeben sind, erhalten keine UVI. „Diese Zahl überrascht mich“, gibt Petra Schmucker zu, „denn bei unseren Kunden wird die UVI sehr gut angenommen. Der Markt als Ganzes hat offenbar Nachholbedarf.“ Als Hauptgrund geben die Verwaltenden der betreffenden Liegenschaften an, sich noch nicht mit der Thematik befasst zu haben (39 Prozent). 36 Prozent machen keine Angabe zu ihren Gründen.
Damit verpassen diese Verwaltenden eine Chance. Denn ab dem laufenden Jahr werden die CO2-Kosten fossiler Brennstoffe anteilig zwischen Vermietenden und Bewohnenden aufgeteilt – je höher der Ausstoß, desto höher der Vermieteranteil. Wenn die Bewohnenden also mit Hilfe der UVI sparen, kommt dies auch den Vermietenden zugute.