Fernauslesung und schneller Wechsel des Messdienstleisters: Worauf sich Immobilienverwalter einstellen müssen
20.03.2020Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) bis Oktober 2020 kommen auf Immobilienverwalter zahlreiche neue Regelungen zu. DEUMESS, der Verband mittelständischer Messdienstunternehmen, empfiehlt, sich jetzt ausführlich zu informieren und gemeinsam mit den Messdienstunternehmen die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen. Denn mit der verbindlichen Fernauslesung der Messgeräte und der geforderten, permanenten Bereitstellung der Verbrauchsdaten für die Mieter sind viele Umstellungen erforderlich. Dafür braucht es zeitlichen Vorlauf und einen verlässlichen Partner.
Fernauslesung wird zur Pflicht
Mit der Anpassung der Normen an aktuelle Branchenherausforderungen hat die novellierte HKVO selbstverständlich Auswirkungen auf Immobilieneigentümer und Hausverwaltungen. „Am deutlichsten spürbar werden die Veränderungen durch die Umstellung der bisher verwendeten Erfassungsgeräte. Die bei den Wohnungsmietern unbeliebte Ablesung vor Ort wird durch eine Fernablesung ersetzt. Lästige Terminabsprachen gehören damit der Vergangenheit an“, erklärt Hartmut Michels. Das DEUMESS-Vorstandsmitglied ist sich sicher: „Die HKVO wird einen wichtigen Beitrag zur Energieeinsparung bei Wärme und Warmwasser, transparenter Abrechnungen sowie mehr Wettbewerb im Markt gewährleisten.“
Damit dies möglich wird, müssen ab Oktober 2020 alle neu installierten Wasser- und Wärmezähler sowie Heizkostenverteiler funkfähig und somit fernablesbar sein. Die bis dahin installierten und nicht funkfähigen Zähler beziehungsweise Verteiler dürfen ab diesem Datum bis zur gesetzlich definierten Übergangsfrist im Jahr 2027 weiter betrieben werden und müssen mit Ablauf dieser aber durch funkfähige Geräte ersetzt sein.
Interoperable Funktechnik statt Anbieter gebundener Insellösung
Michels: „Damit beginnt sowohl für die Verwalter als auch für die Messdienstunternehmen eine neue Zeitrechnung. Die Verbrauchsabrechnung wird dann ohne das Betreten einer Wohnung dank digitaler Datenübertragung möglich sein. Das erhöht den Komfort und sorgt zugleich für eine zeitnahe und transparente Einsicht der tatsächlichen Verbrauchswerte. Immobilienverwalter sollten aber darauf achten, dass beim Austausch der fernablesbaren Geräte interoperable Technik und keine an einen Anbieter gebundene Insellösung zum Einsatz kommt. Wichtig ist dabei auch die Verwendung eines branchenüblichen Funkstandards. Nur so ist sichergestellt, dass die Hausverwaltungen bei Bedarf den Messdienstleister schnell wechseln können und der neue Dienstleister die verbaute Technik korrekt weiter nutzen kann.“
Transparente Echtzeitwerte vs. Datenschutz
„Mit der Festschreibung der Interoperabilität entsteht ein positiver Wettbewerb um die beste Technik, ein ausgewogenes Preis-Leistungsverhältnis sowie guten Service“, meint Bernd Bosch, ebenfalls Vorstandsmitglied bei DEUMESS und Geschäftsführer der ABM-Mess Service GmbH. Der Branchenexperte betont, dass durch die kontinuierliche Datenbereitstellung der Verbrauchsdaten ein sensibler Umgang mit dem Datenschutz zwingend erforderlich ist. Zugleich braucht es ein einheitliches Format für die Datenübergabe. Dieses muss sicherstellen, dass der Abrechnungs-Dienstleister problemlos gewechselt werden kann und die Abrechnung auf den bereits installierten Geräten durchführbar bleibt.
Bosch: „Konkrete Regelungen sind auch bei der geforderten monatlichen Abrechnungs- beziehungsweise Verbrauchsinformationen für den Mieter notwendig. So wird es wichtig genau festzulegen, welche Informationen in welchem Format bis zu welchem Termin zu übermitteln beziehungsweise darzustellen sind und wie der Mieter darauf zugreift. Der Mieter muss in der Lage sein, seinen Verbrauch schnell und auskunftsstark zu erfassen, um sein Verbrauchsverhalten anzupassen. Unterschiedliche Ausgabeformate sind hierbei hinderlich. Ob das neue System gut und datenschutzkonform funktioniert, merkt man spätestens beim Mieterwechsel. Denn der Altmieter muss auch nach seinem Auszug noch Zugriff auf seine Verbrauchswerte haben, der neue Mieter aber bereits seine eigenen Daten stets zur Verfügung gestellt bekommen.“
Digitale Datenkommunikation und Ansprechpartner vor Ort sind wichtige Kriterien
Für Hausverwaltungen wird das digitale Datenmanagement sowie -handling eine große Rolle spielen. Liegenschafts-, Nutzer- und Verbrauchsdaten müssen aufbereitet und sicher verschlüsselt übertragen werden. Dafür braucht es leistungsstarke Software und Portale. Wie wichtig diese Themen sind, zeigt eine jüngst durch DEUMESS deutschlandweit beauftragte Studie unter Immobilien- und Hausverwaltungen. Die Ergebnisse daraus, sind unter www.deumess.de abrufbar. Mehr als jedes zweite Unternehmen gab an, dass die digitale Datenkommunikation eine der wichtigsten Kriterien für eine Zusammenarbeit mit einem Messdienstunternehmen ist. Dicht gefolgt von dem Anspruch, einen zuverlässigen Ansprechpartner vor Ort zu haben.