Holzbau wird in Bayern ab sofort mit 500 Euro je eingesparter Tonne CO2 gefördert

Mit der am 1. Juni 2022 veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung von langfristig gebundenem Kohlenstoff in Gebäuden in Holzbauweise in Bayern“ möchte der Freistaat Bayern den klimaschützenden Holzbau forcieren. Gefördert werden ab sofort kommunale und mehrgeschossige Holzgebäude mit 500 Euro je gespeicherte Tonne CO2 bis zu einer Obergrenze von 200.000 Euro je Baumaßnahme.

„Dass der Holzbau mit seinen klimaschützenden Eigenschaften erstmals vom Freistaat gefördert wird, freut uns sehr. Wir haben intensiv und regelmäßig dafür geworben und viele Gespräche dazu geführt“, erklärt Alexander Gumpp, Vorsitzender des Kuratoriums von proHolz Bayern. Die Förderung gilt sowohl für den Neubau als auch für Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden kommunaler Gebietskörperschaften sowie von mehrgeschossigen Wohngebäuden in Holzbauweise. Die Gebäude kommunaler Gebietskörperschaften umfassen Gebäude für öffentliche Zwecke wie Verwaltungsgebäude sowie Gebäude für die soziale Infrastruktur wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten.

Die Staatsregierung verfolgt mit der Richtlinie das Ziel, die Verwendung von Baustoffen aus Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen zu erhöhen. Dadurch sollen endliche Ressourcen geschont und mit dem gebundenen Kohlenstoff ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz im Bausektor geleistet werden.

Viele gute Argumente für die Förderung

Denn Holz speichert CO2 dauerhaft, auch nach der Ernte. „Auf diese Weise leistet der Holzbau einen aktiven Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Städte und fungiert de facto als Wald in der Stadt“, betont Gumpp. Holz ist zudem um ein Vielfaches einfacher rückbau- und recyclebar als Massivbaustoffe, bei deren Entsorgung weitere Emissionen entstehen. Der nachwachsende Rohstoff ist regional verfügbar und muss nicht über lange Strecken importiert werden. Das spart auch beim Transport große Mengen von Treibhausgasemissionen ein. Nicht zuletzt sind fossile Baustoffe endlich und werden immer knapper, während Holz ein nachhaltiger Rohstoff ist, der in Bayern stetig nachwächst. Und die verantwortungsvolle Waldbewirtschaftung sorgt dafür, dass nie mehr Holz aus dem Wald entnommen wird, als nachwächst.

Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2022 gestellt sein

Zuwendungsempfänger der Förderrichtlinie sind kommunale Gebietskörperschaften, auch in kommunaler Zusammenarbeit in den Formen von Zweckvereinbarungen und Zweckverbänden sowie natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. „Obwohl die Förderrichtlinie zum 31. Dezember 2024 endet, müssen Anträge bis zum 31. Dezember 2022 gestellt sein“, weist Gumpp auf eine Besonderheit hin.

Weitere Informationen unter www.verkuendung-bayern.de

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