Mittelständische Messdienstleister sehen großen Informationsbedarf bei novellierter Heizkostenverordnung
20.10.2020Die in Kürze anstehende Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) und die damit verbundene Umsetzung der europäischen Energie-Effizienz-Richtlinie lässt bei vielen Immobilienverwaltern aktuell viele Unklarheiten entstehen. Wie genau ist die dann geforderte Fernablesung rechtlich sicher durchführbar? Worauf ist beim Thema Interoperabilität zu achten? Und wie lässt sich die permanente Einsehbarkeit der Verbrauchsdaten mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung in Einklang bringen?
DEUMESS (www.deumess.de) als Verband der mittelständischen Messdienstunternehmen hat zu diesen Fragestellungen das Seminarangebot der Akademie entsprechend aufgestellt. Ziel ist es, die Verbandsmitglieder als fachlich kompetente Ansprechpartner für Immobilienverwaltungen fit zu machen. Mit der Einführung des neuen Weiterbildungssiegels können die Kunden nun leicht erkennen, welche Unternehmen besonders leistungsstark sind.
„Die in Kürze kommende novellierte Heizkostenverordnung wird die Normen an die aktuellen Branchenherausforderungen anpassen. Sie setzt die Europäische Energie-Effizienzrichtlinie konsequent in nationales Recht um“, erklärt Bernd Bosch, Vorstand bei DEUMESS und gleichzeitig Geschäftsführer der ABM-Mess Service GmbH. „Wichtig ist, dass der Gesetzestext eindeutige Formulierungen und Fristen enthält, um keine Interpretationsspielräume zuzulassen. Nur so kann ein transparenter Wettbewerb am Markt im Sinne der Immobilienverwalter entstehen. Wir als Verband spüren schon jetzt die hohe Nachfrage unserer Messdienstunternehmen nach entsprechenden Weiterbildungen und haben das Schulungsangebot den neuen Gegebenheiten angepasst.“
Ab 2021 richtet die DEUMESS-Akademie daher einen konzentrierten Fokus unter anderem auf die Schwerpunktthemen „Novellierung der HKVO“, „Vertragsgestaltung“, „Datenschutzgrundverordnung“, „Technik“ sowie „Ablösung und Abrechnung“. Bosch: „Damit decken wir sämtlich aktuell noch offene Fragen der HKVO ab. Unsere Mitglieder werden bei den Themen ‚digitale Fernablesung’, ‚Interoperabilität der Geräte‘, ‚monatliche Verbrauchserfassung und Darstellung‘ sowie ‚Einhaltung der ‚Datenschutzgrundverordnung‘ bestens aufgestellt sein. Bei Absolvierung der durch die Akademie angebotenen Seminare erhalten unsere Mitglieder zudem das Qualitätssiegel für umfangreiche Weiterbildungen verliehen und sind so durch Immobilienverwaltungen sehr gut als leistungsstarke Messdienstleister zu erkennen.“
Damit halten die Verbandsmitglieder eigenen Angaben zufolge auch in Zukunft ihr hohes Qualitätsniveau. Bereits Anfang des Jahres hatte eine durch das Marktforschungsunternehmen FONCONSULT deutschlandweite Telefonumfrage unter 100 Hausverwaltung ergeben, dass die mittelständischen Messdienstunternehmen besonders in den Bereichen Kundenzufriedenheit, Kundenorientierung, Technischer Komplett-Service, Ansprechpartner vor Ort sowie beim Einsatz innovativer Messtechnik und Software im direkten Vergleich deutlich besser abschneiden als die großen Anbieter. „Das nehmen wir als Ansporn und werden auch jetzt bei der novellierten HKVO die Maßstäbe setzen“, so Messdienstexperte Bosch.