Wirkungsvolle Zusammenarbeit von Bund und Ländern über Ressortgrenzen hinaus als Erfolgsvoraussetzung

Bundesbauminister Horst Seehofer: Vorbereitungen auf den Wohngipfel 2018 laufen

Gemeinsam mit hochrangigen Vertretern von Ländern, Kommunen, Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft beriet Bundesbauminister Seehofer auf dem ersten Spitzengespräch des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen in der neuen Legislaturperiode über die großen Herausforderungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt.

„Die Wohnungsfrage ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir müssen hier unverzüglich handeln, damit in dieser Legislaturperiode 1,5 Mio. Wohnungen neu gebaut werden. Das setzt die schnelle Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für Investoren, Mieter und selbstnutzende Eigentümer voraus. Mit dem Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist bereits ein erster sehr wichtiger Schritt gemacht,“ sagte der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

Im Spitzengespräch warb Seehofer für ein effektives Zusammenwirken von Bund und Ländern über die Ressortgrenzen hinweg: „Auf Bundesebene stehen wir bereits im engen Dialog mit dem Bundesfinanz- und dem Bundesjustizministerium insbesondere zu steuer- und mietrechtlichen Themen der Koalitionsvereinbarung. Gerade bei der Weiterentwicklung des steuerrechtlichen Rahmens sind wir aber auch auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen.“

Nur gemeinsam könne eine nachhaltige Entspannung auf den großstädtischen Wohnungsmärkten erreicht werden. Neben den erforderlichen steuerlichen Anreizen gelte dies insbesondere mit Blick auf die Themen Baulandaktivierung, Planungsbeschleunigung und Baukostensenkung. Seehofer sieht hier auch die Verbände der Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft mit ihren Unternehmen in der Pflicht, durch konstruktive eigene Aktivitäten zum Erfolg der Wohnungspolitik von Bund und Ländern beizutragen. „Ich erwarte hier klare Angebote bereits im Vorfeld des Wohngipfels.“

Der Bund selbst gehe mit gutem Beispiel voran. Wichtige Themen würden noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht.

Baukindergeld: „Zur Stärkung der Wohneigentumsbildung werden wir ein Baukindergeld auf den Weg bringen. Mit diesem Baukindergeld werden wir gezielt Familien mit Kindern bei der Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützen. Das Baukindergeld senkt die individuelle Finanzierungsbelastung. Sie ermöglicht dadurch Schwellenhaushalten den Schritt ins Wohneigentum. Die Einkommensgrenze von 75.000 € zu versteuerndem Einkommen und die Freibeträge von jeweils 15.000 € je Kind pro Jahr begrenzen den Kreis der Anspruchsberechtigten auf die Haushalte, die eine Förderung zur Schaffung von Wohneigentum brauchen.“.

Soziale Wohnraumförderung: „Bereits am Mittwoch haben wir im Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Grundgesetzänderung im Bereich des sozialen Wohnungsbaus beschlossen. Unter dem Gesichtspunkt des bezahlbaren Wohnens ist es erfreulich, dass wieder Bundesfinanzhilfen an die Länder für den sozialen Wohnungsbau (Art. 104d Grundgesetz) ermöglicht werden. Der Bund erhält die Möglichkeit, den Ländern zweckgebunden Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Kommunen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Damit wird der Bund beim sozialen Wohnungsbau wieder mit ins Boot geholt, ohne die Autonomie der Länder in diesem Bereich zu beschneiden.“

Der Koalitionsvertrag sieht vor, den sozialen Wohnungsbau mindestens auf heutigem Niveau und langfristig zu verstetigen. Die Zweckbindung der Finanzhilfen ist dabei wichtig, um sicherzustellen, dass die Mittel tatsächlich dem sozialen Wohnungsbau zugutekommen. Wegen dieser Zweckbestimmung, der Mittelverteilung und weiterer regelungsbedürftiger Fragen wird der Bund mit den Ländern Verwaltungsvereinbarungen abschließen.

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