200.000 gute Gründe für Rauchwarnmelder
„Es gibt 200.000 gute Gründe für Rauchwarnmelder, denn so oft rückt die Feuerwehr jährlich wegen Wohnungsbränden aus“, stimmte Chefredakteur Achim Roggendorf zum Auftakt des ersten BBB UpDate Ende Januar die gut 90 Besucher auf das Thema des Tages ein: Rauchwarnmelder, kurz RWM. Sie werden bald auch in Berlin und Brandenburg Pflicht und die Veranstaltung zeigte, wie diese Aufgabe vor dem Hintergrund der Neufassung der DIN 14676, die die Inspektion der Geräte regelt und nun auch den Umstieg auf Funk unterstützt, zu bewältigen ist.
Die Basics: Standard und OMS
Die Grundlagen zum Thema Rauchwärmemelder (RWM) gab es von einem Hersteller. Philip Kennedy, Geschäftsführer von Ei Electronics, sparte sich die Werbung und lieferte lieber Fakten. So erläuterte er, wie die Geräte aufgebaut sind und warum sie einen kleinen Teppich in ihrem Innern haben (damit kein Staub aufwirbelt und Fehlalarme produziert).
Wichtiger für die Zuhörer waren indes die Ausführungen zu Themen wie Stand der Technik. Kennedy, der auch im Normausschuss der DIN 14676 für RWM und im Arbeitskreis zur Ergänzung der Produktnorm DIN SPEC mitwirkt, meinte: „Die aktuell gültigen Normen legen lediglich einen Mindeststandard fest. Um die angestrebte, zehnjährige Lebensdauer zuverlässig zu erreichen, müssen die Melder für deutlich höhere Anforderungen ausgelegt und produziert werden.“
Zugleich plädierte Kennedy für den Einsatz des Open Metering Systems, einem offenen Standard für Messsysteme. Entsprechende Geräte seien interoperabel, ließen sich einfacher mit anderen Geräten vernetzen, leichter austauschen und bei der Übernahme neuer Wohnobjekte auch schneller integrieren.
Juristischer Überblick
Wie das Thema RWM juristisch betrachtet wird, schlüsselte der Berliner Fachanwalt Dr. Ulrich Dieckert auf. Mit dem Satz „Ein Haus ist per se eine gefährliche Sache“, sorgte er gleich zu Beginn für entspannte Stimmung bei den Zuhörern. Dass RWM nötig seien, ergebe sich aus den Länderbauordnungen, den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern und den mietvertraglichen Nebenpflichten von Vermietern, so Dieckert.
Die gute Nachricht: Eine Fernabfrage der Geräte ist nicht erst seit der Novellierung der DIN 14676 im Dezember 2018 erlaubt. „Die Fernabfrage ist schon seit Jahren möglich und auch durch die DIN gedeckt. Das zeigt sich durch den Ersatz des Begriffes „Sichtprüfung“ durch „Prüfung“ bei der vorletzten Überarbeitung der Vorschrift“, so der Fachanwalt. Dass die teilweise und auch komplette Ferninspektion jetzt ausdrücklich erwähnt werden, zeige nur, dass sich die Technologie in der Praxis bewährt habe.
Auch die Datenschutz-Hysterie hatte Dieckert im Blick. „Misstrauen ist hoch im Kurs, gerade bei Mietern“, sagte er mit Blick auf Schlagzeilen wie „Der Feind an meiner Decke“ in der Online-Ausgabe des SPIEGEL. „Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO kann ein einfacher Rauchmelder nicht erfassen“, gab er den Zuhörern mit auf den Weg, so dass diese ihre Kunden beruhigen können.
Hindernis Wohnungstür
Welche Aufgabe die Einführung von RWM im Alltag eines Wohnungsunternehmens darstellt, zeigte der Beitrag von Susan Witas. Sie ist Leiterin Haustechnik bei der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmer-Genossenschaft, die in Hamburg gut 9000 Wohnungen vermietet.
Bereits 2006 installierte sie 35.000 RWM in den vermieteten Wohnungen. Entsprechend war ihr Vortrag eine Kurzanleitung für andere Vermieter, der viele Fragen beantwortete. Zum Beispiel:
- Wie sucht man den passenden Melder aus? (= Marktvergleich nach Definition der Leistungsparameter)
- Wer kommt in die Ausschreibung? (= bevorzugt bekannte und vertraute Dienstleister, von denen man schon weiß, dass sie entsprechend leistungsfähig sind)
- Was sind wichtige Punkte der Ausschreibung? (= Fabrikat und Anzahl der Melder, gewünschte Qualitätsmerkmale wie DIN-konform oder anspruchsvollere Q-Prüfung)
- Was kommt in den Vertrag? (= Sichere Funktion über zehn Jahre inkl. Batterie, Störungsbehebung binnen zehn Tagen, 24 Stunden Rufbereitschaft, Auslesen ohne Betreten der Wohnung, 0,5% Neugeräte pro Jahr mit in den Service-Vertrag einrechnen)
- Wie geht man mit Mietern um? (= Drei Termine nennen, zusätzlich Wunschtermin mit Kostennote anbieten, bei Weigerung Fristsetzung mit ggf. Zwangsöffnung der Wohnung)
Auch wichtig ist etwa, dass die Anschreiben an die Mieter das Logo des Vermieters und der ausführenden Firma tragen. Dass maximal zwei Monteure in eine Wohnung gehen. Und dass diese sauber gekleidet sind, ein Logo ihrer Firma und ein Namensschild tragen. Aktuell ist die Schiffszimmerer-Genossenschaft dabei, die alten Melder gegen solche auszutauschen, die sich fernauslesen lassen. Die Kosten der jährlichen Prüfung, so Witas, können vollständig auf die Betriebskosten umgelegt werden. Ebenso können beschädigte Geräte bei Auszug direkt mit dem Mieter abgerechnet werden.
RWM und Digitalisierung
Rechtsanwalt Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, hatte sich die Digitalisierung zum Thema gemacht. „Wissen Sie, was mit Ihrem RWM alles gemacht werden kann?“, fragte er in die Runde. In Zeiten zunehmender Vernetzung von Endgeräten im Haushalt werde diese Frage immer wichtiger. Das gilt besonders, wenn Unternehmen wie Apple Anbieter wie Nest aufkauften, die neben RWM weitere Geräte für das Smarthome anbieten.
„Die Frage der Datenhoheit fängt an, wo Geräte den direkten Zugang zum Nutzer haben“, so Bruch. Hat ein RWM mehr als seine Kernfunktion, müsse man genau wissen, welche Geschäftsmodelle dahinter stehen und was mit den erfassten Daten alles gemacht werden kann. „Das zeigt, wie kompliziert Digitalisierung sein kann“, so Bruch.
Noch kritischer ist das Thema Digitalisierung für die Wohnungswirtschaft, weil sich ein Großteil mit ihr noch gar nicht auseinander gesetzt hat. Eine Studie des BFW zeige, dass es an Fachkompetenz fehle, aber dennoch 77 % der Unternehmen kein neues Personal einstellen wollen. Und 26 % haben noch nie das Kürzel IoT gehört – also vom Internet of Things, der Vernetzung technischer Geräte wie solcher im Smarthome. „Die Grundlagen für Digitalisierung sind noch gar nicht da“, konstatierte Bruch. Und das sei schade, denn: „Digitalisierung kann ein Standortvorteil sein oder diesen schaffen.“
RWM – verpflichtend und machbar
Die Dringlichkeit, über Rauchwarnmelder zu informieren, ist angesichts der genannten Einsatzzahlen offenkundig. Auch die Gesetzeslage ist eindeutig: RWM sind inzwischen in allen Bundesländern Pflicht. Dass die Referenten des ersten BBB Update ihr Thema binnen drei Stunden in eine Kompaktanleitung nebst Ausblick fassen würden, war ein Glücksfall, der im Vorfeld nicht abzusehen war. Das legt die Latte hoch für weitere Veranstaltungen dieser Art.
„Ein Haus ist per se eine gefährliche Sache“
„Misstrauen ist hoch im Kurs, gerade bei Mietern“
BBB-Update
Das BBB-Update ist ein neues Format, mit dem das BundesBauBlatt zu wichtigen Themen kompakt informiert. Der Auftakt in Berlin war mit gut 90 Teilnehmern ein Benchmark, was neben der Resonanz des Publikums auch erste Anfragen für weitere Veranstaltungen dieses Formats zeigen. Industriepartner war bei der Premierenveranstaltung der Rauchwarnmelderhersteller Ei Electronics (www.eielectronics.de).