Aktuelle Probleme der Bebauungsdichte in Innenstadtlagen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in mehreren Entscheidungen in den letzten Monaten Bebauungspläne für unwirksam erklärt, deren Vorhaben die in § 17 Abs. 1 BauNVO festgelegten Obergrenzen für das Maß der baulichen Nutzung überschritten. Mehr als eine GFZ von 1,2 in Wohn- und Mischgebieten und 3,0 in Kerngebieten ist nach der Begründung dieser Entscheidungen in Zukunft kaum noch möglich. Das führt zu erheblichen Problemen für Investoren, Planer und die kommunale Ebene mit bestehenden Bebauungsplänen, in denen die Obergrenzen überschritten werden, sowie für die Planung von neuen...