Checkliste für Baugenehmigungsverfahren
Baugenehmigungsverfahren dauern oft unnötig lange, weil die Antragsunterlagen nicht vollständig sind. Das führt zu Frust bei allen Beteiligten: der Architekt muss nachbessern, der Bauherr verliert viel Zeit und Geld und die Genehmigungsbehörde muss den Fall nochmals aufrollen.
Ein typischer Fall von „kleine Ursache, große Wirkung“: Projektentwickler und Architekten beklagen, dass häufig kurz vor Ende der gesetzlichen Bearbeitungsfrist von in der Regel zwei Monaten von den Genehmigungsbehörden weitere Unterlagen nachgefordert werden mit der Konsequenz, dass dann die Bearbeitungsfrist neu läuft.
Maximalliste: Damit der Antragsteller nichts vergisst
Der IWS hat sich dem Problem angenommen und für Baden-Württemberg eine komplexe Checkliste „Antragsunterlagen Baugenehmigungsverfahren“ erarbeitet, die in Stuttgart sogar verbindlich gilt. „Es handelt sich um eine Maximalliste, die alle relevanten Punkte um-fasst“, sagt Rechtsanwalt Wolfram Sandner, der beim IWS den wichtigen Arbeitskreis Lobbyarbeit leitet. Interdisziplinär mitgewirkt haben bei der Check-liste ferner der Projektentwickler Peter Kemmer, der Architekt Markus Höninger, der Stuttgarter Baubürgermeister Matthias Hahn und das IWS-Vorstandsmitglied Michael Barth.
Die Checkliste umfasst 16 Seiten und geht auf normale Baugenehmigungsverfahren ebenso ein wie auf das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, den Abbruch baulicher Anlagen und den Bauvorbescheid. „So ist gewährleistet, dass der Antragsteller nichts vergisst“, erklärt Sandner. Er könne anhand der Liste bei einer Vorbesprechung mit dem Baurechtsamt abklären, welche Punkte er berücksichtigen muss und welche ihn nicht betreffen. Es würden sogar Punkte aufgeführt, für die es keine unmittelbare gesetzliche Grundlage gibt, die jedoch oftmals entscheidend für die Herbeiführung der Baugenehmigung sind. Baubürgermeister Hahn nennt exemplarisch ein Schallschutzgutachten, das bei vielen, vor allem gewerblichen Vorhaben immer öfter gefordert wird, von den Architekten aber oft vergessen werde.
Auch die Kommune profitiert von effizienteren Verfahren
Investoren haben die Möglichkeit, die Liste zum Bestandteil des Architektenvertrags zu machen, ein Tipp von IWS Vorstandsmitglied Barth: „Dem IWS geht es nicht um eine einseitige Schuldzuweisung, sondern um ein reibungsloses und rasches Verfahren“, sagt Wolfram Sandner. Vielfach würden die Baubehörden zu Recht bemängeln, dass wichtige Unterlagen fehlen. Von einem vollständig eingereichten Bauantrag profitieren laut Sandner auch die Kommunen durch den effizienteren Verwaltungsablauf. Zudem würden die öffentlichen Haushalte Baugenehmigungsgebühren frühzeitiger vereinnahmen, ebenso Gewerbesteuer sowie Zuweisungen aus Einkommens- und Umsatzsteuer aus den Steuerzuweisungen aufgrund der frühzeitigeren Fertigstellung. Für ganz wichtig wird auch das positive Signal an die Investoren gewertet, um die jede Kommune schließlich mit anderen im Wettstreit steht.
In Stuttgart wurde die Checkliste „Antragsunterlagen Baugenehmigungsverfahren“ mit den Baubehörden abgestimmt und ist damit verbindlich. „Was nicht in der Liste steht, das ist nicht zu fordern“, bringt es Sandner auf den Punkt. Eine solche abgestimmte Checkliste sei seines Wissens bundesweit einmalig.
Einladung des IWS zum Runden Tisch
Ferner wurde die Liste bei einem vom IWS veranstalteten Runden Tisch mit dem Thema „Effektivierung von Verwaltungsverfahren“ den im Stuttgarter Gemeinderat vertretenen Fraktionen präsentiert und stieß auf einhellige Zustimmung.
Der Runde Tisch soll fortgesetzt werden, darin waren sich alle Beteiligten einig. „Die Arbeitsgruppe Lobbyarbeit hat eine Agenda erarbeitet und darin mehrere für die Immobilienwirtschaft besonders bedeutsame Punkte identifiziert“, sagt Sandner. Diese Themen sollen jeweils im Rahmen einer eigenen Veranstaltung in loser Folge mit den Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung diskutiert und abgearbeitet werden
Online-Kasten???? Die Checkliste „Antragsunterlagen Baugenehmigungsverfahren“ ist eingestellt auf der Internetseite www.bundesbaublatt.de.
Die Checkliste umfasst 16 Seiten und gewährleistet, dass der Antragsteller nichts vergisst.
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