Der richtige SiGeKo für das richtige Projekt
Bauherren müssen bei Um- und Neubauten einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen, sofern Beschäftigte mehrerer Unternehmer auf der Baustelle arbeiten. Wichtig ist, dass der SiGeKo als die wichtigste Schaltstelle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz mit der Art des Bauprojektes vertraut ist.
Bauherren sind als Initiator eines Bauvorhabens gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeiter auf der Baustelle zu kümmern. In der Regel bestellt der Bauherr dazu den SiGeKo. Er ist Organisator und Schaltstelle für den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Er ist nicht weisungsbefugt, das heißt er ist als unabhängiger Berater und Kommunikator.
Auf Baustellen besteht bundesweit das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden: So verzeichnete die Berufsgenossenschaft Bauwirtschaft 2016 rund 105.000 Arbeitsunfälle. Das sind etwa 55 Unfälle pro 1000 Beschäftigte – bundesweit die höchste Quote. Über alle Branchen betrachtet, beträgt dieser Wert im Durchschnitt nur 22 Unfälle auf 1000 Beschäftigte. Außerdem: Auf Baustellen passieren auch vergleichsweise viel schwere Arbeitsunfälle.
Es ist für Bauherren wichtig, dass sie bei der SiGeKo-Auswahl auf Qualifikation und Erfahrung achten. Es geht darum „den richtigen Mann für das jeweils richtige Projekt zu finden“. Dazu ist einerseits Branchenerfahrung Voraussetzung, andererseits muss der SiGeKo über Arbeitsschutz-Fachwissen in dem betreffenden Umfeld verfügen. Er muss auf der Baustelle die Gefährdungen kennen und erkennen, die sich je nach Projekt – etwa Hoch- oder Tiefbau – unterscheiden.
Die Aufgabe umfasst auch Gefährdungen durch Gefahrstoffe in Altlasten oder Biostoffe. Deshalb ist es bei komplexen Projekten von Vorteil, wenn sich der Bauherr einer Sachverständigenorganisation anvertraut, die über Experten mit unterschiedlichen Erfahrungen und aus unterschiedlichen Disziplinen verfügt.