Alle Gefahren im Blick
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle auf Baustellen ist im letzten Jahr deutlich gestiegen. Insgesamt 97 Beschäftigte (Vorjahr 70) kamen ums Leben, viele davon durch einen Absturz von höher gelegenen Arbeitsplätzen. So lautet die Bilanz der Berufsgenossenschaft.
Eine Baustelle ist ein dynamischer Arbeitsplatz, auf dem viele Unternehmen und Lieferanten parallel arbeiten und sich gegenseitig beeinflussen. Durch eine sich ständig verändernde Arbeitsumgebung, Witterungseinflüsse sowie Termin- und Kostendruck, ergeben sich besondere Gefahrensituationen.
Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeiter zu kümmern. Sobald mehr als ein Gewerk auf einer Baustelle ausgeführt wird oder wenn besondere Gefährdungen bestehen – etwa Absturzgefahren oder Altlasten – muss der Bauherr einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellen. Er ist der Organisator und die Schaltstelle für den Arbeitsschutz auf der gesamten Baustelle.
In der Praxis zeigt sich: Je komplexer das Projekt, desto größer ist die Herausforderung für den SiGeKo. Bei Bedarf muss er andere Spezialisten zur Analyse der Gefährdungen hinzuziehen. Bauherren ist deshalb zu raten, dass der SiGeKo über ein entsprechendes Experten-Netzwerk verfügt, beispielsweise von einer Expertenorganisation wie DEKRA (www.dekra.de). Andererseits muss der SiGeKo über Arbeitsschutz-Fachwissen in dem betreffenden Umfeld verfügen. Er muss auf der Baustelle die typischen Gefährdungen kennen und erkennen, die sich je nach Projekt – zum Beispiel Hoch- oder Tiefbau – unterscheiden.
Bereits in der Planungsphase kann der SiGeKo mit seinen Empfehlungen entscheidend dazu beitragen, die Unfallgefahr bei der späteren Ausführung zu reduzieren. Während der Bauphase ist es seine Aufgabe, die Einhaltung der Sicherheitsstandards zu koordinieren und zu überwachen. Er erstellt die erforderlichen Unterlagen: Vorankündigung, Baustellenordnung, Fahrordnung sowie SiGe-Plan. Darüber hinaus beraten Arbeitsschutzexperten bedarfsgerecht bei der Vermeidung und Minimierung von Gefahren.