Empfehlungen in die Tat umsetzen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat sich seit Juli 2014 mit den Herausforderungen des Wohnungsbaus beschäftigt. Damals gingen alle Prognosen von einem jährlichen Neubaubedarf von bis zu 250.000 Wohnungen aus. Inzwischen rechnen wir mit mindestens 350.000 Wohnungen.
Ein weiterer Rückblick macht deutlich, wie sehr sich die Situation gewandelt hat. Im Jahr 2006 hatte die Föderalismuskommission als Konsequenz aus der demografischen Entwicklung und dem wachsenden Leerstand in einigen Regionen die Zuständigkeit für den Wohnungsbau vollständig auf die Länder übertragen. Heute, nicht einmal 10 Jahre nach dieser Entscheidung, haben wir ein völlig verändertes Bild. Großstädte, Universitätsstädte und Ballungsräume erleben einen Boom, obwohl der Wohnraum bereits knapp ist. Der Pro-Kopf-Anspruch an die Wohnflächen steigt weiter und die Folgen sind rasant steigende Mieten und Preise.
Es ist ein massiver Nachholbedarf entstanden, insbesondere im sozialen, bezahlbaren Wohnungsbau. Diese Wohnungslücke ist nicht auf einzelne Städte oder Regionen beschränkt, sondern sie ist bundesweit sichtbar. Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren neben vielen anderen Suchenden auch Flüchtlinge und Asylbewerber mit Bleiberecht eine Wohnung suchen werden.
Das Bündnis auf Bundesebene ist demnach zur richtigen Zeit mit den richtigen Fragen beschäftigt gewesen. Seit der abschließenden Sitzung am 27. November liegt der Abschlussbericht vor. Er enthält Forderungen, die sich an Bund, Länder und Kommunen, aber auch an die Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft richten. Es kommt jetzt darauf an, die Empfehlungen schnell umzusetzen, jeder in seinem Zuständigkeitsbereich.
Zu den wichtigsten Themen gehört die Frage nach Bauland, denn Dreh- und Angelpunkt für mehr Wohnungsbau sind die Flächen, auf denen gebaut werden kann. Hier sind der Bund und die BImA genauso gefragt wie Länder, Kommunen und private Flächenvermarkter.
Zu den städtebaulichen Instrumenten gehört eine stärkere Verdichtung im Innenbereich. Mit dem neuen Baugebietstypus des „urbanen Gebiets“ wollen wir eine dichtere Wohnbebauung in den Innenstädten ermöglichen. Notwendig sind Maßnahmen im Bestand, die Nutzung von Brachflächen, die Schließung von Baulücken, die Aufstockung vorhandener Gebäude und die Umwandlung von Nicht-Wohngebäuden. Zum Thema Verdichtung hat das Bundesbauministerium durch einschlägige Studien bereits eine Menge Vorarbeit geleistet.
Ein Beispiel für den Abbau bestehender Hemmnissen ist der Vorschlag zur Harmonisierung der Landesbauordnungen. Hier liegt die Zuständigkeit bei den Ländern. Bund, Länder und Kommunen müssen darüber hinaus prüfen, welche Anforderungen vereinheitlicht werden können und ob vielleicht die eine oder andere Vorschrift auch verzichtbar ist. Im Zusammenhang mit der Errichtung von Erst- und Notunterkünften für Flüchtlinge haben wir gemeinsam im Baurecht bereits viele Erleichterungen geschaffen. Auf diesen guten Erfahrungen lässt sich aufbauen.
Die vielen weiteren Empfehlungen können Sie in den Abschlussberichten des Bündnisses und der Baukostensenkungskommission nachlesen. Wichtig ist: Es wird wieder mehr Wohnraum in Deutschland gebaut. Der Bund steigt mit der Verdopplung der Kompensationsmittel wieder in den sozialen Wohnungsbau ein. Die gute und konstruktive Zusammenarbeit im Bündnis ist eine gute Voraussetzung, dass wir auch bei der Umsetzung gemeinsam erfolgreich sein werden.
Herzliche Grüße,
Ihre