Für einen makellosen Aufzug
Bei vielen Neubauten wird der Aufzug schon während des Innenausbaus verwendet – und beschädigt. Die dadurch entstehenden Streitigkeiten lassen sich vermeiden.
Aufzüge werden gerne während der Bauphase genutzt. Auf diese Weise lässt sich der Transport von Baustoffen, Möbeln und Handwerkern gerade bei größeren Projekten optimieren. Bauherren oder Bauträger sollten dabei beachten, dass die Standardausstattung von Personenaufzügen für derart starke Beanspruchungen zunächst nicht ausgelegt ist. Aufzugshersteller wie Schindler stehen Bauherren und zukünftigen Betreibern daher mit entsprechenden Auskleidungen und provisorischen Komponenten zur Seite und bieten entsprechende Verträge, die eine Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb berücksichtigen.
Um mögliche Abnahme-Fallen und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld alle Bedingungen genau zu klären und im Kaufvertrag festzuhalten. Unter anderem sollte geregelt werden, wie lange der Aufzug im Baubetrieb eingesetzt wird und wer Störungen beseitigt. Nach Abschluss der Arbeiten müssen der Aufzug gesäubert und beschädigte Komponenten ausgetauscht werden. Diese Kosten sollten vorab einkalkuliert werden. Nicht zuletzt besteht die Pflicht, auch für die Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb eine Wartung durchführen zu lassen und eine Notrufverbindung zu einer ständig besetzten Stelle sicherzustellen.
Aufzug im Baubetrieb vs. Bauaufzug
Aufzüge im Baubetrieb werden gerne mit einem Bauaufzug verwechselt. Um Missverständnissen bei der Planung vorzubeugen, muss hier jedoch unterschieden werden: Bauaufzüge werden temporär an die Außenfassade des Gebäudes angebracht. Ein Aufzug im Baubetrieb ist dagegen ein regulärer Personenaufzug, der für eine bestimmte Zeit während der Bauphase eingesetzt wird. Feuerwehraufzüge können grundsätzlich nicht als Aufzug im Baubetrieb verwendet werden, da diese zur Inbetriebnahme des Gebäudes als erstes betriebsbereit sein müssen.
Wie alle Neuanlagen muss auch ein Aufzug im Baubetrieb die europäischen Vorschriften erfüllen. Hierzu zählt auch, dass der Betreiber eine Regelung für die Notrufschaltung und der Beaufsichtigung der Anlage finden muss. Deshalb wird er vor Inbetriebnahme von einer Zentralen Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft. In der dazugehörigen Gefährdungs- und Risikoanalyse werden zudem die besonderen Betriebsbedingungen während der Bauphase dokumentiert. Nach Beenden der Baumaßnahmen findet eine weitere Prüfung statt, bei der die ZÜS den Aufzug, sofern alles in Ordnung ist, für den Betrieb freigibt.
Verantwortung und Absicherung
In der Regel haben Aufzugsbetreiber die tatsächliche Verfügungsgewalt und tragen die alleinige Verantwortung. Entstandene Schäden, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu ihren Lasten. Doch wer der Betreiber des Aufzugs im Baubetrieb ist, hängt vom Zustand ab, in dem sich das Gebäude befindet. Zunächst ist derjenige, der den Vertrag und Kauf mit dem Hersteller abgeschlossen hat, der Betreiber. Häufig ist dies der Generalunternehmer. Sobald er das Gebäude an den Bauherrn übergibt, findet ein Betreiberwechsel statt, sodass der Bauherr zum Aufzugsbetreiber wird.
Ein Provisorium tut’s auch
Solange der Aufzug im Baubetrieb genutzt wird, dürfen einige bauseitige Anforderungen vorübergehend provisorisch gelöst werden. Ist zum Beispiel eine besonders hochwertige Kabinenausstattung für die spätere Nutzung geplant, sollte diese nicht schon während des Baubetriebs eingesetzt werden. Für diesen Zeitraum reicht ein nackter Fahrkorb aus Blech samt Baubeleuchtung. Die Auskleidung erfolgt, sobald alle Arbeiten beendet sind. Auch beim Bodenbelag ist es ratsam, zunächst auf die Feinheiten zu verzichten und kostbare Fliesen, zum Beispiel aus Granit, erst nachträglich zu verlegen.
Schutzverkleidung
Damit der Aufzug während des Baubetriebs nicht allzu stark beschädigt wird, gibt es zwei Möglichkeiten die Kabine auszukleiden. PU-Schutzvorhänge lassen sich einfach an den Kabinenwänden befestigen und nach den Bauarbeiten wieder abnehmen. Da der Bauherr die Vorhänge kauft, kann er sie jederzeit einsetzen, wenn Umzüge im Haus anstehen. Holzverkleidungen bieten ebenfalls Schutz. Diese können nur einmal verwendet werden, da sie rausgerissen werden, wenn der Aufzug in den normalen Betrieb übergeht.
Komponenten vorbeugend reinigen
Trotz der Schutzverkleidungen lassen sich Beschädigungen wie Kratzer oder Beulen nicht komplett vermeiden. Besonders gefährdet sind die Schachttüren sowie die Komponenten des Fahrkorbs, zu denen vor allem die Tür, die Schwellen, der Zugang sowie Handlauf und Tableau zählen, da diese Stellen von Transportmitteln wie Sackkarren touchiert werden. Verschmutzungen durch Staub oder Mörtel können den Aufzug ebenfalls beeinträchtigen. Beispielsweise reagieren Tragriemen hierauf empfindlicher als herkömmliche Tragseile. Vorbeugend kann der Aufzug im sogenannten Führerbetrieb eingesetzt werden, bei dem ein eingewiesener Aufzugsführer den Aufzug allein bedient und regelmäßig Türen, Fugen und Laufrollen reinigt.
Welche Komponenten nach Abschluss der Bauarbeiten tatsächlich ausgetauscht werden müssen, lässt sich vorher nicht festlegen. Dies hängt zum einen von den Arbeiten ab, die auf der Baustelle getätigt werden. Befindet sich das Wohnhaus noch im Rohbau, wird der Aufzug stärker beansprucht als beim letzten Feinschliff des Innenausbaus. Zum anderen steht die Abnutzung des Aufzugs im Baubetrieb auch in Relation zur Höhe des Gebäudes. Je mehr Geschosse vorhanden sind, desto mehr muss transportiert werden. Entsprechend wichtig wird in solchen Fällen die vertragliche Regelung der Aufzugsnutzung im Baubetrieb.
Um Abnahme-Fallen und Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits im Vorfeld alle Bedingungen genau zu klären und im Kaufvertrag festzuhalten.
Aufzüge im Baubetrieb werden gerne mit einem Bauaufzug verwechselt.