Grenzenloses Duschvergnügen
Eine der wesentlichen Anforderungen im zeitgemäßen Wohnungsbau – sei es im Neubau oder in der Bestandspflege – ist die Barrierefreiheit. Besonders im Focus stehen hierbei die Bäder, ist doch die Einrichtung eines stufenlos begehbaren Duschplatzes die unabdingbare Vorraussetzung für eine Einstufung von Wohnungen als barrierefrei im Sinne der DIN 18040.
Die barrierefreie Ausgestaltung von Bädern wird in Deutschland zukünftig in der DIN 18040 geregelt. Diese ersetzt die bislang geltenden Vorgaben der DIN 18024 und 18025. Während Teil 1 der DIN 18040 öffentliche Gebäude behandelt, werden im Teil 2 die baulichen Grundlagen für barrierefreie Wohnungen beschrieben und so die Vorläufernormen 18025-1 und -2 zusammengefasst.
Im Unterschied zur Vorgängernorm wurden beide Teile der DIN 18040 komplett neu gegliedert. Neu ist, dass die sensorischen Anforderungen (Sehen, Hören, Tasten) an die Gestaltung des Wohnraumes in das Regelwerk aufgenommen...