Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

HOAI 2013 gilt seit dem 17. Juli

Die neue HOAI ist am 17. Juli 2013 in Kraft getreten. Damit hat die Bundesregierung ihr Ziel erreicht, die Verordnung innerhalb dieser Legislaturperiode weiter zu modernisieren.

Es wurden sämtliche Leistungsbilder unter dem Blickwinkel der rechtlichen und technischen Fortentwicklung sowie der gestiegenen Ansprüche an die Kosten- und Terminsicherheit beim Bauen umfassend modernisiert. Die Honorare wurden unter Berücksichtigung des Planungsmehraufwands aus den veränderten Leistungsbildern, der allgemeinen Personal-, Sachkosten- und Baupreisentwicklung sowie der Rationalisierungseffekte im Planungsprozess angepasst.

Die Teilliberalisierung der seit der letzten Novellierung preisrechtlich unverbind­lichen Leistungsbereiche besteht aus europarechtlichen Gründen fort. Auch für diese Leistungsbereiche stehen jedoch ebenfalls modernisierte Leistungsbilder und Honorarempfehlungen zur Verfügung.

Mit der HOAI 2013 liegt eine Honorarordnung vor, die die Voraussetzungen für Planungsleistungen von hoher Qualität einerseits und einer sachgerechten Honorierung andererseits schafft.

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