Jetzt nicht nachlassen!
Liebe Leserinnen und Leser,
nach dem Ende der 18. Wahlperiode ist die Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt. Das bedeutet zwar volle Handlungsfähigkeit, gebietet aber auch, der jetzt zu bildenden Regierung nicht mit Richtungsentscheidungen vorzugreifen. In der Bau- und Stadtentwicklungspolitik kann die künftige Bundesregierung nahtlos an die Arbeit dieser Regierung anknüpfen. In den vergangenen vier Jahren haben Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren – verbunden mit erheblichen Steigerungen der eingesetzten Finanzmittel, die inzwischen rund 70 % des BMUB-Haushaltes ausmachen. Der Wohnungsbau steht endlich wieder ganz oben auf der politischen Tagesordnung. Diese Entwicklung muss in der neuen Wahlperiode weiter verstärkt werden, um den berechtigten hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an die Politik beim Thema Wohnen gerecht zu werden.
Heute stehen mehr als eine Milliarde Euro an Bundesmitteln für die Förderung des Städtebaus zur Verfügung. Das ist Rekordniveau! Großes Augenmerk lag in der letzten Legislaturperiode auf der sozialen Stadtentwicklung und auf der Integration aller Bevölkerungsgruppen in den Stadtteil. Für das Jahr 2018 streben wir weiterhin eine Mittelausstattung von rund einer Milliarde Euro an, um den Erneuerungs- und Innovationsprozess in den Kommunen fortzusetzen. Die Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung der Länder haben 2017 und 2018 ebenfalls ein Rekordniveau von jeweils 1,5 Mrd. Euro erreicht. Der Neubau von Sozialmietwohnungen hat um rund 70 % zugelegt, nahezu 25.000 Sozialmietwohnungen wurden im Jahr 2016 neu gebaut. Das ist deutlich mehr als bisher, reicht aber nicht aus.
Die Länder müssen den Neubau weiter intensivieren und die Bundesmittel mit eigenen Mitteln aufstocken. Nach heutigem Stand kann sich der Bund nach 2019 aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht mehr an der sozialen Wohnraumförderung beteiligen. Die Bauminister der Länder haben den Bund jedoch gebeten zu prüfen, wie auch nach 2019 eine Förderung durch den Bund möglich ist. Voraussetzung dafür wäre eine Grundgesetzänderung.
Zu den zentralen Herausforderungen der Baupolitik gehört die wirtschaftliche und sozial verträgliche Umsetzung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich. Die künftige Bundesregierung muss dieses Vorhaben zügig voranbringen, auch wegen der Fristvorgaben der EU. Neben steuerlichen Anreizen und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird auch das KfW-Programm Energetische Stadtsanierung weiter gebraucht. Außerdem sollte die Wohneigentumsbildung gezielt unterstützt werden, zum Beispiel mit dem von mir vorgeschlagenen Familienbaugeld. Ein Schlüsselfaktor für mehr und bezahlbaren Wohnungsneubau bleibt die Mobilisierung von Bauland. Dazu müssen das BImA-Gesetz geändert und die Vorschläge des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen umgesetzt werden.
Neben dem Wohnungsbau ist das Europäische Kulturerbejahr 2018 mit dem Schwerpunkt „Europäische Stadt“ eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Themen Stadterneuerung und Stadtentwicklung aus dem Bestand stärker ins Blickfeld zu rücken. Dafür bieten die New Urban Agenda, der Wettbewerb „Stadtentwicklung aus dem Bestand“ und auch der „Tag der Städtebauförderung“ am 5. Mai 2018 gute Gelegenheiten.
Herzliche Grüße,
Ihre