Mieter bejahen mehrheitlich BHKW-Strom
Wie kommt ein Immobilienbetreiber bei der Umrüstung von Kesselanlagen auf Strom und Wärme produzierende BHKW-Einheiten mit seinen Wohnungsnutzern zurecht? Kündigen sie die bestehenden und unterschreiben sie diskussionslos die neuen Verträge? „Ja“, sagt Rainer Schaffrath, Geschäftsführer der Monument Dresden GmbH & Co. KG. Seine Gesellschaft betreibt rund 1 000 Wohneinheiten vor allem in Form von Mehrfamilienhäusern. Für den Geschäftsführer ist die Kraftwärmekopplung „eine machbare Nachhaltigkeitsmaßnahme sowohl im Zuge von Sanierungen als auch im Neubau“. Mehr als hundert seiner Mieter seien diesen Schritt zu Umweltschutz und Kostensenkung und zum Werterhalt der Objekte mitgegangen. Rainer Schaffrath: „Aber auch da gelingt es, die Mieter für ein BHKW statt Kessel zu gewinnen. Spontan stehen mindestens 60 bis 70 % der Mietparteien der Umrüstung positiv gegenüber. Von den 30 bis 40 % nicht ganz so Spontanen, die anfangs auf ihren eigenen Zähler und ihren eigenen Versorger beharren, machen spätestens bei der Umstellung wiederum 80 bis 90 % mit. Zum Schluss bleiben noch ein oder zwei übrig – und die ziehen im Rahmen der Fluktuation meist irgendwann aus. Für die Neubewohner steht das BHKW im Vertrag.“ Die Verrechnung selbst mache keine Schwierigkeiten. „Am Hauseingang befindet sich ein Zweirichtungszähler. Der hält fest, was wir nachbeziehen mussten. Wenn wir diesen Bezug mit der KWK-Produktion und den KWK-Verbrauch der KWK-Kunden ins Verhältnis setzen, wissen wir, was an Netzstrom an die Nicht-KWK-Kunden floss. Wir lesen für die Netzbetreiber gleich die Zähler ihrer Kunden mit ab, teilen die Stände mit und bilanzieren.“