Neues Bauproduktenrecht
Eine Zwischenbilanz nach Abschluss der 1. Lesung: Der Wettbewerbsfähigkeitsrates hat sich am 25. Mai 2010 auf eine Politische Einigung verständigt.
Grundlage der Einigung war der im Mai 2008 vorgelegte, im Oktober 2009 geänderte Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neuordnung des europäischen Bauproduktenrechts. Von ihr betroffen sind Bauprodukte in allen Bereichen des Bauens, vom Bau von Verkehrswegen aller Verkehrsträger über die für die städtische Infrastruktur benötigten Produkte bis hin zum Hochbau. Der neue Rechtstext, als EU-Verordnung künftig von unmittelbarer Geltung in allen Mitgliedstaaten, soll die Grundlage dafür schaffen, dass Produkte auf europaweit einheitliche Weise mit den notwendigen Leistungsangaben versehen...