Übergangsfristen der Rauchwarnmelderpflicht laufen aus

Qualität ist wichtig wie nie

Da in mehreren Bundesländern die Übergangsfristen für die Ausstattung von Be­­standsbauten mit Rauchwarnmeldern auslaufen, ist die Nachfrage nach den Geräten überaus groß, wie auch ein Blick in die Auftragsbücher von Hekatron zeigt.

Angesichts der flächendeckenden Installation ist Qualität wichtig wie nie: Nur mit dem „Q“ gekennzeichnete Produkte wie die Genius-Melder des Unternehmens bieten die Gewähr, dass im Brandfall Menschen zuverlässig alarmiert werden und sich retten können.

Mittlerweile greift in 13 von 16 Bundesländern die in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegte Rauchwarnmelderpflicht, in den drei verbleibenden Bundesländern ist sie bereits in Planung oder zumindest Gegenstand des politischen Diskurses. Neu- und Umbauten mussten bereits kurz nach Inkrafttreten der LBO mit Meldern ausgestattet werden – für die Nachrüstung von Bestandsbauten gelten von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Übergangsfristen.

Qualität rettet Menschenleben

Damit die Rauchwarnmelderpflicht aber ihr eigentliches Ziel erreicht, durch die flächendeckende Installation im Brandfall Menschenleben zu retten, kommt es nicht nur auf ihre Anzahl, sondern auch auf ihre Qualität an: Mehr denn je sind Geräte gefragt, die im richtigen Moment zuverlässig alarmieren. Angesichts des mittlerweile riesigen Angebotes verschiedener Fabrikate fällt es indes auch Sicherheitsprofis nicht immer leicht, hier den Überblick zu behalten, zumal sich die teilweise deutlichen Unterschiede beim Preis sehr schnell erkennen lassen, Qualitätsunterschiede hingegen weniger leicht.

Die Spreu vom Weizen trennen

Prüfsiegel helfen dabei, die Spreu vom Weizen zu trennen. Als Mindestanforderung muss ein Rauchwarnmelder der Produktnorm DIN EN 14604 genügen. Zu erkennen ist dies am CE-Zeichen, das allerdings nicht mehr besagt, als dass das Produkt im europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden darf. Lediglich auf Basis der DIN EN 14604 geprüfte und anerkannte Rauchwarnmelder genügen bei Weitem nicht den Qualitätsansprüchen, die man heute an solche Geräte stellen darf. Wesentlich härtere Anforderungen stellt das „Q“, das die DIN EN 14604 und die darauf basierende CE-Kennzeichnung ergänzt. Mit dem „Q“ gekennzeichnete Melder müssen – im Vergleich zu den Forderungen der DIN EN 14604 – noch resistenter gegen mechanische Einwirkungen, Korrosion und ungünstige Klimabedingungen sein.

Ausgestattet mit einer fest eingebauten Zehnjahresbatterie, müssen auch die Melder selbst eine Lebensdauer von mindestens zehn Jahren haben und sich zudem durch eine falschalarmsichere Gehäusekonstruktion auszeichnen. Mit dem „Q“ gekennzeichnete Melder wie der Genius H oder die funkvernetzbare Ausführung Hx stehen für maximale Alarmsicherheit im Brandfall.

Seit dem 1. April ist es übrigens noch leichter möglich, Qualitätsrauchwarnmelder von Billigprodukten zu unterscheiden. So gibt es  nur noch zwei generelle Kennzeichnungen: das CE-Kennzeichen mit Prüfnummer und Angabe EN 14604 auf der einen Seite und das für höchste Qualität stehende „Q“ auf der anderen. Das ebenfalls Qualität signalisierende Logo des notifizierten Prüfinstituts VdS Schadensverhütung wird nur noch das „Q“, nicht aber – wie bisher häufiger zu sehen – das CE-Zeichen begleiten.

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