Sicherheit von Aufzügen
Um europaweit die Sicherheit von Aufzugsanlagen beim Ein- und Ausstieg von Personen zu vereinheitlichen, wurde die EN 81-1 vom Europäischen Komitee für Normung zum Juli 2011 überarbeitet. Gefordert wird ein bündiges Stehen und Halten des Fahrkorbs in der Haltestelle. Dies soll mit einem technisch unabhängigen Sicherheitssystem gewährleistet werden. Zwingend vorgeschrieben ist dabei dessen CE-Kennzeichnung nach 95/16/EG. Diese Zertifizierung muss ab dem 1. Januar 2012 für jede Aufzugsanlage vorliegen und vom Hersteller dem Kunden garantiert werden, ohne Übergangsfristen. Für Altanlagen oder...