VHD: Komponenten – Mix verstößt gegen das Baurecht

WDVS immer zulassungskonform montieren

Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) bringt für Neubauten eine erhebliche Verschärfung der gesetzlichen Anforderungen mit sich: Spätestens ab 2016 muss der maximal zulässige Primärenergiebedarf eines neu errichteten Gebäudes 25 % unter dem bisherigen Grenzwert liegen. Die Bauzulieferindustrie hat sich frühzeitig darauf eingestellt und bietet mittlerweile eine kaum mehr zu überblickende Vielfalt unterschiedlicher Dämmstoffe und Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) an.

Mit der Zunahme an Auswahlmöglichkeiten geht ein erheblicher Preisdruck auf die Hersteller wie auch auf die Verarbeiter einher, der zwar das Budget der Bauherren schont, für die Qualität am Bau jedoch nicht unbedingt von Vorteil ist. Vom Einsatz vermeintlich preiswerterer Fremdkomponenten in WDVS beispielsweise rät der Verband Holzfaser Dämmstoffe (VHD) Bauhandwerkern dringend ab und empfiehlt Bauleitern und Architekten, auf strikte Zulassungskonformität zu achten.

„Bauhandwerker müssen mit immer spitzerem Bleistift rechnen, um einen Auftrag zu erhalten“, betont VDH-Geschäftsführer Dr. – Ing. Tobias Wiegand. Da sei die Versuchung mitunter groß, bei der Ausführung auf vermeintlich preiswertere Qualitäten auszuweichen. Bei der Montage von WDVS wäre das jedoch keine gute Idee. Denn WDVS seien zulassungspflichtige Bauprodukte; der Einsatz systemfremder, in der Zulassung nicht explizit geregelter Komponenten wäre ein Verstoß gegen geltendes Baurecht – und zwar unabhängig vom jeweils gewählten Dämmstoff und der fassadenseitig aufzubringenden Beschichtung.

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