Gebäudetyp E-Gesetz, jetzt aber richtig!
Rechtsanwalt Gerald Lipka, Geschäftsführer des BFW Landesverbandes Baden-Württemberg, spricht Klartext.
Leider spielte der Wohnungsbau im Bundestagswahlkampf 2025 nur eine untergeordnete Rolle. Eine neu gebildete Bundesregierung hat die Chance, aber vielmehr noch die Pflicht ihren Beitrag zu leisten, um die Baukosten in Deutschland dauerhaft zu senken.
Für viele scheint der Gebäudetyp E, wie „einfach“ oder „experimentell“ die Lösung zu sein. Und der Gebäudetyp E hat es sogar in die Sondierungsvereinbarung von CDU und SPD geschafft.
Die alte Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E verfasst. Glücklicherweise wurde dieser missglückte Gesetzentwurf nicht mehr verabschiedet!
Denn es reicht nicht aus, dass auf dem Entwurf Gebäudetyp E im Titel steht, sondern ein Gesetz, dass wirklich zu Vereinfachung und Kostenersparnis beitragen soll, muss die materiell-rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, um wirklich kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen.
Der ehemalige BGH-Richter Professor Stefan Leupertz, hat schon beim Baugerichtstag oder in einem Gutachten für den BID zentrale Aspekte für eine Vereinfachung des Rechts herausgearbeitet. Wer neue und experimentelle Bauweisen ermöglichen will, muss weg von anerkannten Regeln der Technik, die bereits seit längerem in der Praxis erprobte Bauweisen als Standard festschreiben. Das ist per Definition innovationsfeindlich.
Zudem haben sich die anerkannten Regeln der Technik in der Rechtsprechungspraxis des BGH zu einer Art bautechnischen Mindeststandard entwickelt, obwohl diese anerkannten Regeln der Technik keine gesetzlich verankerte Grundlage darstellen.
Wer also als Bauträger eine Mängelhaftung ausschließen wollte, musste deshalb immer den höchsten und kostspieligsten Standard bauen.
Nur mit einer Stärkung der Privatautonomie können die Vertragspartner eines Bauprojektes rechtssicher entscheiden mit welchem Standard und zu welchen Kosten sie ein Bauvorhaben realisieren wollen. Dies muss im professionellen Bereich genauso gelten wie im Verhältnis zu Verbrauchern. Denn auch die junge Familie sucht bezahlbaren Wohnraum, nicht DINStandards.
Deshalb wünsche ich mir von der neuen Bundesregierung, dass der alte Gesetzentwurf eingestampft wird. Das zuständige Ministerium sollte sich deshalb mit einem Gremium aus im Baurecht erfahrenen Rechtsexperten beraten. Mit diesem Expertenwissen kann dann ein neues Gebäudetyp E-Gesetz entstehen, dass einfaches und experimentelles Bauen rechtssicher ermöglicht.
Machen wir es jetzt richtig!