Nachhaltige Immobilien und E-Mobiliät gehen Hand in Hand
EU-Taxonomie und ESG treiben das Thema Klimaschutz im Immobiliensektor voran. Wenn es um die Nachhaltigkeit von Gebäuden geht, spielen E-Mobilität und Ladeinfrastruktur eine wichtige Rolle. Ein Überblick zu den gesetzlichen Vorgaben, Förder- und Umsetzungsmöglichkeiten.
Bis 2050 soll Europa als erster Kontinent klimaneutral sein, Deutschland will es bereits bis 2045 schaffen. Im Zuge der EU-Taxonomie-Verordnung sollen Gelder deshalb verstärkt in nachhaltige Unternehmen, Technologien und Projekte fließen, welche die ESG-Kriterien erfüllen. Diese leiten sich aus den Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen ab und nehmen die Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in den Blick. Für den Immobiliensektor bedeutet das: Künftig werden vermehrt nachhaltige Gebäude finanziert und bessere Konditionen für entsprechende Bau- oder Kaufvorhaben vergeben.
Bei der Bewertung, dem sogenannten ESG-Scoring, spielen hier nicht nur Faktoren wie Energieeffizienz oder der Einsatz Erneuerbarer Energien eine wichtige Rolle, sondern auch das Thema E-Mobilität und Ladeinfrastruktur. Durch die Bereitstellung von privaten Ladesäulen klettert eine Immobilie auf der Nachhaltigkeitsskala nach oben. Davon profitieren Wohnungseigentümer und Mieter gleichermaßen: Die Ladeinfrastruktur erhöht den Wert der Immobilie. Die stetig wachsende Zahl an E-Autos und der Wunsch der Mieter, diese bequem zuhause zu laden, machen Liegenschaften mit einer eigenen Ladeinfrastruktur auf dem Wohnungsmarkt sehr attraktiv.
E-Mobilität und Ladeinfrastruktur: Status quo
In Deutschland ist Verkehr einer der größten Treibhausgasemittenten: 2022 lag der Ausstoß bei 148 Mio. t CO2-Äq. Und damit gut 9 t CO2 Äq. über dem von der Bundesregierung anvisierten Ziel. Laut Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) müssen die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor bis 2030 auf 84 Mio. t CO2-Äq. sinken, damit Deutschland die Klimaneutralität gelingt. Entsprechend muss beim Thema E-Mobilität ein deutlich höheres Tempo vorgelegt werden, als bislang geschehen. Bis 2030 sollen 15 Millionen vollelektrische Autos auf deutschen Straßen unterwegs sein und eine Million öffentlich zugänglicher Ladesäulen bereitstehen – so das ehrgeizige Ziel.
Stand Januar 2023 sind es aber erst gut eine Million E-Autos und knapp 865.000 Plug-in-Hybride, die sich 80.541 öffentliche Ladepunkte teilen müssen. Das bedeutet: Auf eine Ladesäule im öffentlichen Raum kommen 23 Fahrzeuge. Der Bedarf an privater Ladeinfrastruktur ist dementsprechend hoch. In den letzten Jahren gab es daher nicht nur Änderungen bestehender Gesetze, sondern auch neue Gesetze zur Elektromobilität, die Akteure der Wohnungswirtschaft auffordern, entsprechend nachzurüsten.
Ausbau privater Ladeinfrastruktur ist Pflicht
Mit dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastrukturgesetz (GEIG) hat die Bundesregierung 2021 die Weichen für den beschleunigten Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im Gebäudebereich gestellt. Es verpflichtet Bauherren und Eigentümer, die größeren Parkplätze ihrer Wohn- und Nichtwohngebäude mit Ladepunkten für E-Autos auszustatten. Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz mit Leerrohren für eine künftige Ladeinfrastruktur ausgestattet sein. Dasselbe gilt beim Neubau von gewerblichen Immobilien mit mehr als sechs Parkplätzen: hier müssen bei jedem dritten Stellplatz Schutzrohre für Elektrokabel verlegt und mindestens ein Ladepunkt eingerichtet werden.
Das GEIG greift ebenso bei der umfassenden Renovierung von Bestandsgebäuden. Bei Wohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder einzelne mit Leerrohren ausgestattet werden, bei gewerblich genutzten Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen mindestens jeder fünfte, hinzu kommt mindestens ein zusätzlicher Ladepunkt. Das 2020 verabschiedete Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sichert Wohnungseigentümern und Mietern außerdem einen gesetzlichen Anspruch auf eine private Lademöglichkeit zu, sofern ein persönlicher Stellplatz vorhanden ist. Für den Einbau reicht eine einfache Mehrheit, die Kosten trägt der Wohnungseigentümer.
Fordert ein Mieter dieses Recht ein, können die Kosten sowohl vom Mieter als auch vom Eigentümer getragen werden. Der Eigentümer hat dann das Recht, die Miete zu erhöhen und bei Auszug des Mieters den kostenpflichtigen Rückbau zu fordern. Beide Gesetze sind wichtige Maßnahmen der Regierung, um den Aufbau der Ladeinfrastruktur auch im Privaten voranzutreiben.
Fördermöglichkeiten
2016 hat die Bundesregierung zudem den Umweltbonus eingeführt, um den Kauf von Elektrofahrzeugen anzukurbeln. Die als BAFA-Prämie bekannte Bezuschussung unterstützte Firmen und Privatpersonen bis Ende 2022 bei der Anschaffung eines E-Autos mit bis zu 9.000 Euro, für Plug-in-Hybride gab es bis zu 6.750 Euro. Das hat sich 2023 geändert: Die Beitragshöhe wurde gesenkt und richtet sich jetzt nach dem Nettolistenpreis des Fahrzeugs. Zudem wird der Umweltbonus nur noch für rein elektrisch betriebene Autos und Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb ausgezahlt.
Auch bei der Förderung privater Ladesäulen für Elektroautos in Wohngebäuden gelten neue Regelungen. In der Vergangenheit bezuschusste die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jeden neuen Ladepunkt inklusive Netzanschluss und den dazugehörigen Elektroinstallationsarbeiten mit 900 Euro. Das Förderprogramm ist jedoch Ende 2021 ausgelaufen. Dennoch gibt es einige Bundesländer, die Unternehmen und Privatpersonen weiterhin beim Aufbau von Ladeinfrastruktur unter die Arme greifen. So bezuschusst Nordrhein-Westfalen mit dem Programm Elektro-Mobilität NRW den Kauf, Einbau und Anschluss von Ladesäulen. In Baden-Württemberg haben ansässige Firmen und Privatleute die Möglichkeit, über die L-Bank Fördermittel für Ladeinfrastruktur zu beantragen, wenn sie über eine eigene Photovoltaik-Anlage verfügen. Weiterhin bieten auch viele Städte und Gemeinden über den regionalen Energieversorger Fördergelder an.
Akteure und Verantwortlichkeiten
Die Errichtung von Ladeinfrastruktur im Gebäudebereich kann unterschiedlich komplex ausfallen – je nachdem, ob es sich um ein Einfamilien-, Mehrparteienhaus oder gar ein ganzes Quartier handelt. Hierbei wirken viele Akteure zusammen, die unterschiedliche Aufgaben und Pflichten haben. Der Eigentümer der Ladeinfrastruktur – etwa die Wohneigentümergemeinschaft, der einzelne Eigentümer oder auch Mieter – trägt in den meisten Fällen die Projekt- und Hardwarekosten, schließt den Stromliefervertrag mit dem Stromlieferanten ab und verantwortet den Netzanschluss beim Netzbetreiber. Weiterhin obliegt ihm auch die Wartung und Instandhaltung der Anlage. Wenn der Ladepunkt auch für Dritte zugänglich sein soll, muss der Eigentümer außerdem Verträge mit den Zugangsberechtigten abschließen, den Zugang gewährleisten, Kundentarife erstellen und die Abrechnung ermöglichen.
Der E-Mobility Provider (EMP) macht den Nutzern die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zugänglich – beispielsweise mittels individueller Ladekarten, mit denen die Zugangsberechtigung sichergestellt wird. Weiterhin stellt der sogenannte Charge Point Operator (CPO) als technischer Betreiber der Anlage sicher, dass die Stromversorgung stabil ist und kein Risiko für Elektro- oder Brandunfälle besteht. In seinen Aufgabenbereich fällt auch die technische Authentifizierung, der Bezahlvorgang sowie die Datenkommunikation mit dem Back-End – dazu gehören die Fernwartung und das Monitoring.
Damit der Aufbau der Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden erfolgreich gelingt, sollte der Weg von der Idee bis zur finalen Elektromobilitätslösung sehr detailliert ausgearbeitet und fachmännisch betreut werden. Denn fehlende Informationen, etwa zu gesetzlichen Rahmenbedingungen oder geltenden Standards gemäß der Ladesäulenverordnung (LSV), sind schnell mit unnötigem Mehraufwand und hohen Kosten verbunden. Leichter wird es, wenn die ganze Bandbreite an Leistungen – von der Beratung, Planung bis zur Inbetriebnahme und Wartung – von einem Anbieter kommt.
Fit für E-Mobilität: Lösungen für die Wohnungswirtschaft aus einer Hand
Durch die Zusammenarbeit von Minol-ZENNER und GP JOULE CONNECT entstehen passgenaue und skalierbare E-Mobilitätslösungen. Die Beratung und Planung im Vorfeld ist ebenso Teil dieser Lösungen wie die Umsetzung und der Betrieb der Ladeinfrastruktur. Mit dem modularen Baukastensystem rund um alle Leistungen smarter Mobilität bietet Minol Drive – powered by GP JOULE CONNECT individuell abgestimmte Lösungen für eine moderne Elektromobilität, die speziell auf die Bedürfnisse der Wohnungswirtschaft zugeschnitten sind. Dazu zählen die technische Prüfung und Wartung von Ladeinfrastruktur, die Einbindung von leistungsoptimierenden Energie- und Lastmanagementsystemen, sowie eine ausgestaltete Tarifierung, Vermarktung und Abrechnung von Ladestationen. Auf Wunsch vermarktet Minol Drive sogar deutschlandweit Ladestationen im öffentlichen Roaming und nimmt die verursachergerechte Abrechnung gegenüber Elektromobilitätsanbietern mittels eigenen Minol Drive-Ladekarten vor.
Mehr Informationen unter www.minol.de/drive