BFW-Analyse: Kurs auf Jamaika – Länder zeigen sinnvolle Impulse auf
„Vor dem Hintergrund der angespannten Wohnraumsituation müssen Bund und Länder jetzt Hand in Hand arbeiten. Wir brauchen dringend eine Politik aus einem Guss. Das fängt beim Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung an. Dieser sollte Lösungen übernehmen, die bereits in den Ländern gefunden wurden", sagte BFW-Präsident Andreas Ibel zum wahrscheinlichen Szenario einer Jamaika-Koalition in Deutschland.
„Union, FDP und Bündnis 90/Grüne haben bereits in Länderregierungen bei Mietpreisbremse, Mobilisierung privater Investoren und Evaluierung der Energiewende Kompromisse gefunden, die zu einer Trendwende auf dem Wohnungsmarkt beitragen können", so Ibel weiter. Dabei verwies der BFW-Präsident unter anderem auf den Koalitionsvertrag in Schleswig-Holstein, den eine Jamaika-Koalition unter Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) im Juni 2017 unterzeichnet hat.
Darin nehmen CDU, FDP und Bündnis 90/Grüne Abstand von der Mietpreisbremse. Wörtlich heißt es: „Die Preisentwicklung auf dem Wohnungsmietmarkt ist auch in Schleswig-Holstein erheblich; das erzeugt politischen Handlungsdruck. Die Erfahrungen mit den Instrumenten der sog. Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzenverordnung zeigen für Schleswig-Holstein, dass der angestrebte Effekt, nämlich die Sicherung stabiler Mietpreise, nicht eingetreten ist. Deswegen werden wir die entsprechenden Verordnungen durch geeignetere Instrumente ersetzen."
Im Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Grüne und CDU in Baden-Württemberg werden zudem stärkere Anreize für Wohnungsbau und energetische Sanierung angekündigt: „Wir fordern stärkere Anreize zur Mobilisierung privater Investitionen in den Wohnungsbau (steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten). Wir setzen uns weiterhin für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung bei selbstgenutztem Wohneigentum ein."
Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen skizziert außerdem, dass nicht die Klimaschutzziele selbst, jedoch der Weg dahin überprüft werden muss: „Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die Energieeinsparverordnung 2016 zunächst für drei Jahre ausgesetzt wird und die Vorgaben der Verordnung umfassend evaluiert werden. Dadurch werden weitere Baukostensteigerungen verhindert und der Weg für andere, effizientere Energieeinsparmaßnahmen freigemacht.