BFW zu Koalitionsverhandlungen: „Steine statt Brot“
„Wir halten weiterhin jegliche Mietpreisbremsen für falsch und für nicht durchsetzbar. Die angedachte zeitliche Befristung und räumliche Begrenzung fordert bereits der Eigentumsschutz. Mit der degressiven Abschreibung für den Neubau wird eine Grundforderung der BFW-Unternehmen erfüllt und somit das Grundübel für die Wohnraumknappheit, die schlechtesten Neubaubedingungen der Nachkriegszeit, angegangen“, kommentiert Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (www.bfw-bund.de), die bekannt gewordenen ersten Ergebnissen der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur.
Demnach sollen in Großstädten mit besonders angespanntem Wohnungsmarkt Bestandsmieten nur noch um höchstens 15 % in vier Jahren angehoben werden dürfen - bisher gilt dies für eine Frist von drei Jahren. Auch eine Mietpreisbremse bei Wiedervermietungen sei vorgesehen, allerdings mit der Kopplung von Wohnbaufördermaßnahmen wie die degressive Abschreibung. Diese Maßnahmen sollen zunächst für fünf Jahre greifen und auf ihre Wirkung überprüft werden. In welchen Städten diese Instrumente angelegt werden, sollen die Länder festlegen.
Unklar sind bisher die vorgesehenen Änderungen bei der Modernisierungsumlage. Die SPD hatte im Wahlkampf von einer Absenkung der Umlagemöglichkeit auf 9 % der Modernisierungskosten gesprochen. "Eins ist klar, mit demographischen Wandel und Energiewende steht die Immobilienwirtschaft vor Herausforderungen, bei denen die staatliche Förderung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein ist. Es braucht privates Kapital, also auch Investitionsanreize. Wer hier bewährte Instrumente wie die Modernisierungsumlage anfasst, riskiert heftige Einschnitte bei der Investitionsbereitschaft der Branche. Leidtragende werden die Mieter sein, deren Wohnbedingungen sich schleichend verschlechtern werden", so Rasch weiter.