Im Dschungel der Zuständigkeiten – Kampfmittel auf Konversionsflächen

Viele ehemals militärisch genutzte Flächen sind mit Bombenblindgängern und alter Munition belastet. Nach der Rückgabe der Liegenschaften durch die Streitkräfte stehen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die Kommunen vor der Herausforderung, geeignete zivile  Anschlussnutzungen zu finden. Um den Beteiligten Hilfestellungen zu geben, veranstaltete die Bundesanstalt vom 22. bis 23. Mai in Berlin erstmals eine Fachkonferenz mit dem Titel „Im Dschungel der Zuständigkeiten – Kampfmittel auf Konversionsflächen“.

Alljährlich rücken in Deutschland Sprengstoffexperten mehrere tausend Mal aus, um alte Bomben und Munition unschädlich zu machen. In Berlin beispielsweise werden jährlich 25 bis 40 t Kampfmittel sichergestellt und vernichtet. Die Belastungen von Flächen reichen von einem einfachen Verdacht auf einen Bombenblindgänger bis hin zu sehr komplexen Kampfmittelbelastungen durch Luftangriffe, Bodenkämpfe oder jahrelangen Übungsplatzbetrieb. „Nur Experten behalten den Überblick, wie man mit solchen Belastungen umgeht“, erläuterte Axel Kunze, Vorstandsmitglied der BImA. „Deshalb hatten wir die Idee zu dieser Fachtagung. Wir wollen betroffene Kommunen unterstützen, Anlaufstellen aufzeigen und zugleich ein Forum für einen Austausch schaffen.“

Die Organisation der Veranstaltung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft der sicherheitstechnischen Wirtschaft (GSW) NRW e.V. und der Leitstelle des Bundes für  Kampfmittelräumung an der Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen. Getagt wurde im Kronprinzenpalais (Unter den Linden 3) in Berlin. Zu den rund 200 Teilnehmern gehörten Vertreter aus den Bundes- und Landesministerien, betroffener Kommunen, der Bundeswehr, der Kampfmittelbeseitigungsdienste sowie der Wirtschaft und Wissenschaft.

Am ersten Veranstaltungstag standen Expertenvorträge im Mittelpunkt: über Erfahrungen im Umgang mit kampfmittelbelasteten Konversionsflächen, die Aufgaben der Bundeswehr bei der Nutzungsaufgabe von Übungsplätzen sowie Grundsätze und Instrumente im Bereich der
Kampfmittelerkundung und -räumung. Am zweiten Tag standen praxisnahe Fachpanels auf dem Programm zu den Themen Qualitätssicherung und Standards, Gewerbliche Räumung, Ausbildung sowie Technik und Forschung. Es wurden Probleme identifiziert und Handlungsansätze für die Zukunft diskutiert.

Aktuell besitzt die BImA in über 500 Kommunen Flächen, auf denen ein Kampfmittelverdacht besteht. Bis Ende 2017 wird die Bundesanstalt über 900 Konversionsliegenschaften einschließlich Wohnungen im Verkaufsbestand haben, die in eine zivile Anschlussnutzung überführt werden sollen. Bei der Erarbeitung von Handlungskonzepten stehen Fragen zur Belastung der Flächen mit Kampfmitteln oftmals im Mittelpunkt. Axel Kunze: „Leider gibt es keine bundesweit einheitlichen Vorschriften, denn die Beseitigung von Kampfmitteln gilt als besonderes Gefahrenabwehrrecht und ist Ländersache.“

In den Ländern gelten verschiedene Vorschriften mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Rechtsgrundlagen, Definitionen, Vorgehensweisen und Gebührenordnungen. Wer ist also zuständig und verantwortlich? Wie steht es um die Gefahrenabwehr? „Im Konversionsprozess kluge und tragfähige Entscheidungen zu treffen, ist eine Mammutaufgabe, die man nur gemeinsam bewältigen kann“, so BImA-Vorstand Axel Kunze.

Karsten Heine von der Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung der OFD Niedersachsen betonte, dass eine individuelle Betrachtung der Situation unabdingbar ist: „Voraussetzung für eine erfolgreiche Räumung ist ein Flächeneigentümer bzw. Bauherr, der weiß, was er mit dem Grundstück anfangen möchte.“ Er erläuterte, dass die Kampfmittelräumung heute im Vorfeld genauso sorgfältig geplant würde wie eine Baumaßnahme. „Und für die Qualitätssicherung sind einheitliche Standards sehr wichtig.“


„Die Fachkonferenz kam genau zum richtigen Zeitpunkt“, lobte Michael Deitmer, Leitender Ministerialrat am Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk in NRW. „Die Teilnehmer erhielten viele Anregungen und Hilfestellungen.“ Johannes Köppler vom Sanierungsmanagement der Deutschen Bahn AG (Geschäftsbereich DB Immobilien) hoffte, dass die Veranstaltung nur ein Startschuss war: „Als nächstes sollten Vorschläge zur Vereinheitlichung der Regelungen in den Ländern erarbeitet werden, die alle mitzeichnen könnten. Davon würden alle Beteiligten profitieren.“ Auch Initiator Axel Kunze zog ein positives Fazit: „Ich bin mir sicher, dass wir mit unserer Fachtagung einen ersten Schritt gemacht haben, um den Dschungel der Zuständigkeiten zu lichten.“

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.konversion-kampfmittel.de

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