Explosive Erde

Kampfmittel auf Liegenschaften des Bundes – Fortschreibung der bisherigen „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung“ als Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung

Nach wie vor werhden in Deutschland bei Baumaßnahmen Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen gefunden, die zur Gefahrenabwehr eine sachgerechte Beseitigung erfordern.

Als großer Grundstückseigentümer ist die Bundesrepublik von dieser Problematik in besonderem Maße betroffen. Bereits im Jahr 2003 hatten die für den Bundesbau zuständigen Obersten Technischen Instanzen (OTI) im für das Bauen zuständigen Bundesministerium (heute: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, kurz BMI) sowie im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit der ersten Herausgabe der „Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR)“ einheitliche fachliche Maßstäbe für die Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften gesetzt und verbindlich per Erlass eingeführt.

Im Zuge der Umsetzung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) wurde der BImA das Eigentum auch an den inländischen Dienstliegenschaften des Bundes übertragen. Allein schon aus diesem Grund ergab sich für die Herausgeber der bisherigen „AH KMR“ die Notwendigkeit, die neue Rollenverteilung bei Baumaßnahmen auf Bundesliegenschaften in einer Fortschreibung der AH KMR zu berücksichtigen. Verbunden hiermit war die Umbenennung in „Baufachliche Richtlinien Kampfmittelräumung“ (BFR KMR) zur Vereinheitlichung der Bezeichnung der diversen verbindlichen Regelwerke von BMI und BMVg.

Leistungsvergabe erfolgt im Wettbewerb

Jede KMR-Maßnahme bedarf einer einzelfallabhängigen Planungstiefe. Die Leistungsvergabe erfolgt im Wettbewerb. Gewerbliche Räumleistungen werden in der Regel nach Leistungsvertrag vergeben.Die Bearbeitung des Kampfmittelverdachts einer Liegenschaft bzw. Wirtschaftseinheit erfolgt phasenweise. Typische Arbeiten in der Historischen Erkundung (Phase A) sind Archivalien- und Luftbildauswertungen, in der Technischen Erkundung (Phase B) sind dies geophysikalische Untersuchungen und die Räumung von Testfeldern. Die Räumung der Kampfmittel (Phase C) gliedert sich in die Räumplanung (Phase C1), die häufig mit weiteren Vor-Ort-Feststellungen (z. B. in Form von Testräumungen) verbunden ist sowie in die eigentliche Durchführung der Räumung (Phase C2). Zur Sicherstellung einer sachgerechten Räumung erfolgen im Rahmen der Leistungsabnahme Qualitätskontrollen. Jeder Arbeitsschritt (Phasen A, B und C gem. BFR KMR) schließt mit einer eindeutigen Bewertung als Flächenkategorisierung mit nachvollziehbarer Dokumentation der durchgeführten Leistungen ab.

In Deutschland wird die Kampfmittelräumung seit Jahrzehnten betrieben. Es zeigte sich aber, dass in der Vergangenheit durchgeführte Räumungen lückenhaft überliefert wurden und der Umfang und die Güte dieser Maßnahmen nicht immer nachvollziehbar waren. In Zusammenarbeit mit der BImA, die in ihrer Eigentümerfunktion ein großes Interesse an der eindeutigen und nachvollziehbaren Dokumentation von KMR-Sachverhalten auf ihren Wirtschaftseinheiten hat, wurden deshalb für Liegenschaften des Bundes einheitliche Vorgaben zur Digitalen Bestandsdokumentation Kampfmittelräumung erarbeitet und eingeführt (BMI-Erlass vom 26.09.2018).

Schnelle Übersicht zum
Kampfmittelsachverhalt

Neben der umfassenden Dokumentation des liegenschaftsbezogenen Kampfmittelstatus ermöglicht die Digitale Bestandsdokumentation nunmehr eine schnelle Übersicht zum Kampfmittelsachverhalt und unterstützt dabei den Informationsaustausch zwischen der BImA, der Bundeswehr, den Bauverwaltungen der Länder und dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung. Die alphanumerischen und graphischen KMR-Daten werden dazu im Fachinformationssystem INSA (Informationssystem BoGwS/KMR, früher „Altlasten“) abgelegt. Maßnahmenbezogen sind im INSA, zur schnellen Orientierung, Sachstandsbewertungen in Form einheitlicher und farblich eindeutiger Kategorisierungen von Liegenschaften bzw. Teilbereichen zu dokumentieren:

– Grün bedeutet „Entwarnung – kein Kampfmittelverdacht“,

– Gelb heißt „Achtung – Kampfmittelsituation unklar“ und

– Rot „Halt, Gefahr – Räumung erforderlich“.

In der DigBestDok KMR sind strukturierte Informationen bzgl. „Projektgebiet“ (in welchem Bereich ist erkundet bzw. geräumt worden?), „KMR-Objekt“ (Kampfmittelverdachtsfläche - KMVF bzw. Kampfmittelbelastungsfläche - KMBF), „Kategorie“ (s. o.), „MBG Bw“ (Munitionsbelastungsgrade der Bundeswehr, als Bewertung des militärischen Nutzers z. B. auf Truppenübungsplätzen), „Testfeld-Geophysik“ (Durchführung der Technischen Erkundung mittels geophysikalischer Verfahren), „Testfeld-Räumung“ (Durchführung der Technischen Erkundung durch Teilflächenräumung), „Räumstelle“ und „Parzelle“ (Orte der Räumdurchführung) und „Prüffeld“ (Teilflächen der geräumten Flächen als Qualitätskontrolle durch den Auftraggeber) abzulegen. Detailliertere maßnahmenbezogene Dokumente werden in einer Dokumentenverwaltung abgelegt. Rückschlüsse auf die jeweils durchgeführten Maßnahmen sind dann bei Bedarf mit geringem Aufwand möglich.

Die BFR KMR beschreiben den heutigen Stand der Technik und gewährleisten bei Anwendung die einheitliche, wirtschaftliche und nachhaltige Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften. Um diese Ziele auch in Zukunft zu erreichen, werden die BFR KMR kontinuierlich evaluiert und bei Bedarf fortgeschrieben.

Die BImA bringt ihre liegenschaftsbezogenen Erfahrungen in die Weiterentwicklung ein. Darüber hinaus engagiert sich die BImA auch im Bereich der notwendigen fachlichen Weiterbildung im KMR-Bereich. In Zusammenarbeit mit der Universität der Bundeswehr in München wurde dort eine postgraduale Zusatzausbildung „Fachplaner/in KMR“ initiiert, die auch für Beschäftigte der für den Bund tätigen Bauverwaltungen ein wertvolles Angebot sein kann.

Fazit

Mit Einführung der BFR KMR wurde ein effizientes Instrument zur digitalen Dokumentation der Maßnahmen der Kampfmittelräumung auf Bundesliegenschaften eingeführt. Dieses dient dem Ziel der einheitlichen und nachvollziehbaren Dokumentation des Kampfmittelstatus der Liegenschaften und trägt auch zum übergeordneten Ziel einer umfassenden Abbildung des realen baulichen Bestandes von Außenanlagen bei.

Die BFR KMR stehen unter www.bfr-kmr.de zum Download zur Verfügung.

Ulrich Brakemeier, Karsten Heine (Niedersächsisches Landesamt für Bau und Liegenschaften, Referat BL 15, Leitstelle des Bundes), Frank Cremer (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Referat BW I 5)
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