NRW-Wohnungswirtschaft begrüßt Beschluss zur Dichtheitsprüfung

Medieninformationen zufolge haben sich SPD und Bündnis 90/ Die Grünen darauf geeinigt, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen auf Wasserschutzgebiete zu beschränken; Kommunen sollen aber künftig selbst eine solche Pflicht einführen dürfen. Der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (www.vdw-rw.de) begrüßt diese Einigung. „Das ist eine sinnvolle Lösung“, sagt VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter. In Wasserschutzgebieten sei die Gefahr für das Trinkwasser am größten. Bei einem Großteil der Wohnungsbestände würden dank der Einigung nun aber Investitionsmittel frei, die in den Ausbau altersgerechter Wohnungen und in die energetische Sanierung fließen können.

Dem WDR zufolge soll die Prüfpflicht in Wasserschutzgebieten je nach Alter der Gebäude mit zwei Fristen gelten: Häuser mit einem Baujahr vor 1965 müssen bis Ende des Jahres 2015 überprüft werden, jüngere Häuser bis Ende 2020.

Der VdW sieht darin eine sachgerechte Lösung, der allerdings eine langes Hin und Her vorausgegangen sei, das schon viele Tausend Euro gekostet habe. Rychter gibt der Politik deshalb für zukünftige Gesetzgebungsprozesse auch zu bedenken: „Die Lösung ist das für all diejenigen enttäuschend, die im Vertrauen auf die Stetigkeit von Politik bereits Zigtausende Euro für die Prüfung der Abwasserkanäle ausgegeben haben.“



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