Neue EnEV: BFW empfiehlt Haftungsrisiken zu begrenzen
Die neue EnEV 2014 verpflichtet künftig Vermieter und Verkäufer von Immobilien, bei Besichtigung ihres Objektes Interessenten den Energieausweis vorzulegen sowie diesen nach Vertragsabschluss an den Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Darauf weist der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (www.bfw-bund.de) hin.
Die Vorlage- und Übergabepflicht bestehe nunmehr auch ohne Aufforderung. Auch wenn der Energieausweis nur der Information und dem überschlägigen Gebäudevergleich diene, könnten sich hieraus nicht unerhebliche Haftungsrisiken für Kauf- und Mietverträge ergeben. Der BFW empfiehlt daher Haftungsausschlussklauseln in die Verträge aufzunehmen. Für seine Mitglieder hat er solche formuliert und im Mitgliederbreich bereitgestellt.