URBANA: Chance für die Kraft-Wärme-Kopplung – aber geringer Handlungsspielraum für die Wohnungswirtschaft
Der Referentenentwurf des KWK-Gesetzes hat nach Angaben des Energiedienstleisters URBANA (www.urbana.de) Versprechen der Gesetzgeber bisher nicht gehalten, die Schlechterstellung von Wärme und Mieterstrom aus dezentralen Versorgungslösungen abzufedern. Die Wohnungswirtschaft muss sich wieder einmal hinten anstellen. Ein richtiger Schritt ist mit dem neuen Regierungsentwurf des novellierten KWK-Gesetzes aber getan: Ein neues KWK-Leistungssegment für die Objektversorgung wurde eingeführt. Trotz allem bleibt die Novelle eine Herausforderung für die dezentrale Energieversorgung. Wem es nicht gelingt, den Professionalisierungsgrad im dezentralen KWK-Anlagenbetrieb zu steigern, wird zukünftig nicht wirtschaftlich arbeiten können.
Vor dem Hintergrund der Energiewende und den großen Potenzialen in der sogenannten „Wärmewende“ ist die Förderung von KWK-Lösungen in der Objektversorgung unabdingbar. Mit der Einführung eines neuen Leistungssegments für KWK-Anlagen von 50 bis 100 kWel hat der Regierungsentwurf des KWK-Gesetzes hier nachgebessert. Aufgrund dieser neuen Leistungsklasse sieht die URBANA im Effizienzverbund mit der KALO für die dezentrale, gekoppelte Quartiersversorgung mit Wärme und Strom sowie für Mieterstrom-Angebote wieder größeres Potential – hier haben Energiedienstleister zukünftig etwas Spielraum hinzugewonnen. Allerdings ist der reibungslose Betrieb von KWK-Anlagen nur bei optimalen Rahmenbedingungen und einem sehr hohen Professionalisierungsgrad des Betreibers – also mit steigendem Aufwand – erreichbar.
Professionalität und Kompetenz im KWK-Anlagenbetrieb
URBANA hat deshalb neben Planung und Bau von KWK-Anlagen einen Schwerpunkt auf die professionelle Betriebsführung und erweiterte Fähigkeiten in der Energiehandelskompetenz gelegt. Denn die häufig unter dem Schlagwort „Digitalisierung“ gefassten Kompetenzen – das vernetzte Messen, Erfassen und Auswerten aller Energieflüsse – und die Energiehandelskompetenz über eigene Bilanzkreise, sind unabdingbar, um KWK-Anlagen wirtschaftlich zu betreiben. So können Nutzungsgrade im laufenden Betrieb optimiert werden und die wirtschaftlich notwendigen Potenziale im Kurzfristhandel und in Kombination mit Speichertechnologien gehoben werden.
Da der Aufbau ebendieser Schlüsselkompetenzen Zeit und Ressourcen fordert, wird der Ausbau der dezentralen Energieversorgung durch KWK – als ein zentraler und vor allem schnell realisierbarer Baustein in der Energie- bzw. Wärmewende – durch das vorliegende KWK-Gesetz weiterhin ausgebremst. Auch, wenn der Regierungsentwurf gegenüber dem Referentenentwurf die Situation in der Objektversorgung durch KWK leicht entschärft hat: Die Versorgung von Liegenschaften in Eigenregie wird trotz der Nachbesserungen erschwert. Die notwendigen Kompetenzen werden kurz und mittelfristig nur gemeinsam mit hochprofessionalisierten Energiedienstleistern zu managen sein.