BRUNATA-METRONA installiert als erster Submetering-Dienstleister zertifiziertes Smart Meter Gateway
06.02.2019
Herzstück der digitalen Verbrauchsdatenübertragung: das Smart Meter Gateway.
Grafik: BRUNATA-METRONA-Gruppe
BRUNATA-METRONA (www.brunata-metrona.de) hat das erste intelligente Messsystem mit einem zertifizierten Smart Meter Gateway installiert. Damit kombiniert das Unternehmen die Messinfrastrukturen für Strom sowie Wärme und Wasser und bereitet die Digitalisierung der Energiewende im Gebäude vor. Immobilienbetreiber können zukünftig alle Dienstleistungen rund um digitale Messsysteme aus einer Hand beziehen.
Neben dem Kerngeschäft, der verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heizungs- und Wasserkosten und dem Energiedatenmanagement, ist BRUNATA-METRONA seit Jahren wettbewerblicher Messstellenbetreiber für Strom und Gas. Mit dem Smart Meter Gateway (SMGW) als Kommunikationseinheit im intelligenten Messsystem sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die Daten aller Verbrauchssparten zusammenzuführen. Im ersten Schritt können daran intelligente Stromzähler angeschlossen werden. Künftig werden auch die Verbrauchswerte weiterer Sparten – wie z.B. Gas oder Heizwärme – über das SMGW übertragen. Das Gateway ist damit das Herzstück einer zukunftssicheren Messdateninfrastruktur, mit der die Immobilie für neue gesetzliche Anforderungen und technologische Weiterentwicklungen gerüstet ist.
„…und ihr könnt sagen, ihr seid dabei gewesen.“ Aufmerksame Zuschauer und ein souveräner Monteur bei der Installation des ersten zertifizierten Smart Meter Gateways.
Foto: BRUNATA-METRONA-Gruppe
Der Einsatz dieser Gateways unterliegt sehr hohen Datensicherheitsstandards, deren Einhaltung das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überprüft und zertifiziert. Seit dem 12. Dezember 2018 ist das erste zertifizierte SMGW-Modell verfügbar.
Die intelligenten Messsysteme liefern die Daten zur Darstellung in Online-Portalen oder Apps, mit denen Mieter und Immobilienverwalter die jeweiligen Verbräuche jederzeit hochaufgelöst verfolgen können. Da die Zähler fernauslesbar sind, ist für die Datenvisualisierung eine Ablesung vor Ort in der Wohnung nicht mehr erforderlich. Die Privatsphäre der Wohnungsnutzer wird also optimal geschützt.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Einbau und Betrieb der Geräte regelt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Das MsbG ist Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, das die Voraussetzungen für eine bundesweite einheitliche Messinfrastruktur schafft. Es legt fest, dass zukünftig alle Messstellen für Strom und Gas auf die neue Geräteinfrastruktur umzurüsten sind. Zusätzlich schreibt die im Dezember 2018 in Kraft getretene Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) ab 2020 die Installation fernablesbarer Zähler für die verbrauchsabhängige Abrechnung vor. Die Umsetzung dieser Vorgaben in nationales Recht wird von der Bundesregierung aktiv vorangetrieben.