KONE erinnert: Aufzugbetreiber müssen bis Jahresende Notrufsysteme nachrüsten

Moderne Notrufsysteme bieten eine sichere Zwei-Wege-Kommunikation mit einem ständig verfügbaren Notdienst. Dabei empfiehlt KONE, nur Systeme nachzurüsten, die dem Stand der Technik folgen.
Foto: KONE

Moderne Notrufsysteme bieten eine sichere Zwei-Wege-Kommunikation mit einem ständig verfügbaren Notdienst. Dabei empfiehlt KONE, nur Systeme nachzurüsten, die dem Stand der Technik folgen.
Foto: KONE
Bis Ende 2020 müssen Aufzugbetreiber ihre Anlagen mit modernen Notrufsystemen nachrüsten. Dann endet die Ausnahmefrist, die der Gesetzgeber Betreibern von bundesweit geschätzt 100.000 Aufzügen aller Typen mit fehlenden oder veralteten Notrufsystemen bereits 2015 gesetzt hat.

Die nachzurüstenden Aufzüge sind vor dem 30. Juni 1999 in Betrieb gegangen. Sie verfügen über kein oder nur über ein veraltetes Notrufsystem wie Klingel oder Hupe, um Hilfe zu holen. Gefordert aber ist spätestens ab 1. Januar 2021 ein Zwei-Wege-Notrufsystem mit Verbindung zu einem ständig verfügbaren Notdienst. „Nur so kann der Aufzugnutzer jederzeit Hilfe anfordern und die Befreiung durch den Notdienst innerhalb von 30 Minuten eingeleitet werden“, erklärt Thomas Lipphardt, Normenexperte beim Aufzughersteller KONE.

Aufzugbetreibern, die der Verordnung nicht folgen, droht ein Bußgeld von 2.000 Euro pro Anlage. Es wird von der Aufsichtsbehörde der zuständigen Kommune verhängt. „Wir empfehlen Betreibern daher, ihr Wartungsunternehmen rechtzeitig vor Jahresende anzusprechen“, sagt Lipphardt. Denn zwischen Auftrag und Nachrüstung kann einige Zeit vergehen. „Rutscht die Nachrüstung ins kommende Jahr, fahren die Aufzüge ohne gesetzliche Grundlage“, so der Normenexperte.

Nahes Ende für Hupe und Klingel

Die Nachrüstpflicht ist Teil der 2015 durch Bundesregierung und Bundeswirtschaftsministerium verschärften Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt den Betrieb von Aufzügen und anderen überwachungsbedürftigen technischen Anlagen.

Von den geschätzt 630.000 Aufzügen in der Bundesrepublik verfügt ein knappes Sechstel nur über ein veraltetes Notrufsystem – rund 100.000 Anlagen. Noch immer fahren daher Aufzüge, in denen Fahrgäste keine Verbindung zu einem rund um die Uhr verfügbaren Notdienst aufnehmen können, sondern nur mit Hilfe von Hupe oder Klingel um Hilfe „rufen“ können.

Genaue statistische Angaben zur Zahl der nachrüstpflichtigen Aufzüge sind nicht möglich, da ein zentrales Aufzugregister fehlt.

Vorsicht: Nicht jedes Notrufsystem ist sicher

Nicht alle Notrufsysteme, die zur Nachrüstung angeboten werden, sind empfehlenswert. „Aufzüge sollen nach dem Stand der Technik betrieben werden“, erklärt Normenexperte Lipphardt. „Daher ist Betreibern und Hausverwaltern zu raten, ihren Aufzug mit einem Notrufsystem gemäß DIN EN 81-28 und VDI-Richtlinie 4705 nachzurüsten.“

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Aufzüge an die digitale KONE-Plattform anzubinden. Das ermöglicht zusätzliche Services: 24/7 Connect, die kontinuierliche Auswertung von Anlagendaten, um ungeplante Ausfälle zu vermeiden (prädiktive Wartung) und die Nutzung des „digitalen Aufzugswärters“. Diese Fernüberwachung ersetzt die tägliche Funktionskontrolle durch vom Betreiber beauftragte Personen an den Anlagen vor Ort.

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 7-8/2016 Die neue Betriebssicherheitsverordnung

Fünf goldene Regeln für Aufzugbetreiber

Die verschärfte Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sorgt bei Aufzugbetreibern für viele Fragen – auch Monate nach ihrem in Kraft treten im Juni 2015. Das zeigte gerade erst wieder die...

mehr
Ausgabe 03/2015 Aufzüge

Neue Fristen und Pflichten für Betreiber

Für Aufzugbetreiber gelten aufgrund der Neufassung der Be­­­triebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) ab Juni 2015 verschärfte Vorschriften. Die wichtigsten Änderungen: Aufzüge werden strenger...

mehr
Ausgabe 04/2019 Betriebssicherheit

Notruf im Aufzug: Das ändert sich für Betreiber

Gemäß der 2015 novellierten Betriebssicherheitsverordnung müssen alle Aufzüge mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet werden. Das Zwei-Wege-Kommunikationssystem stellt bei Betätigung der...

mehr
Ausgabe 12/2019 Notfallplan und Befreiungsanleitung müssen hinterlegt werden

Schnelle Rettung aus dem Aufzug

Im Aufzug eingeschlossene Personen können bald schneller durch Helfer befreit werden. Seit Anfang 2019 müssen Aufzugbetreiber den Notfallplan, die Notbefreiungsanleitung und alle technischen...

mehr
Ausgabe 7-8/2020 Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen

Mit App und Aufzug sicher navigieren

Der Aufzugshersteller KONE (www.kone.de) sorgt dafür, dass blinde und sehbehinderte Menschen sicher und selbstständig mit dem Aufzug an ihr Ziel kommen. Dafür nutzt das Unternehmen die GPS-App...

mehr