Sanierung kommunaler Einrichtungen: Fördermittel auf 200 Mio. € erhöht und Bewerbungsfrist verlängert

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seinen Beratungen zum Bundeshaushalt 2019 beschlossen, die Fördermittel aus dem Jahr 2018 in den Bundeshaushalt 2019 zu verschieben und zugleich das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit weiteren 100 Mio. € auszustatten. Damit stehen nun vorbehaltlich des endgültigen Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2019 insgesamt 200 € für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur für die Jahre 2019 bis 2023 zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 23. November 2018 den Projektaufruf für die dritte Förderrunde verlängert. Kommunen, die über geeignete Projekte verfügen, können noch bis zum 19. Dezember 2018 dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) Projekte vorschlagen. Bereits im August 2018 eingereichte Projektvorschläge behalten ihre Gültigkeit.

Den Projektaufruf gibt es unter www.bbsr.bund.de

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