Mehrvergütungsanspruch wegen Kostensteigerung nach verspätetem Zuschlag

BGB §§ 133, 157, 313
Wird in einem Vergabeverfahren aufgrund öffentlicher Ausschreibung nach VOB/A der Zuschlag nach Verlängerung der Bindefristen durch die Bieter später erteilt als in der Ausschreibung vorgesehen, kann ein Mehrvergütungsanspruch nicht allein daraus hergeleitet werden, dass sich im Hinblick auf die spätere Zuschlagserteilung die Kalkulationsgrundlagen geändert haben (Fortführung von BGH, Urt. v. 11.05.2009 – VII ZR 11/08, BauR 2009, 1131 = NZBau 2009, 370).
Diese Kalkulationsgrundlagen sind grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des später geschlossenen Vertrages.
BGH, Urteil vom 10. September 2009 – VII ZR 82/08 –

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2010

Beginn der Bauarbeiten nach verspätetem Zuschlag und Mehrvergütung

BGB §§ 133, 157 Sieht eine Ausschreibung in einem öffentlichen Vergabeverfahren vor, dass der Auftragnehmer spätestens 12 Werktage nach Zuschlag mit den Bauarbeiten zu beginnen hat, ist dies dahin...

mehr
Ausgabe 11/2011

Rechtsprechung

Leistungsverzeichnis in einer Ausschreibung, Begrenzung der Pauschalvergütung BGB §§ 133, 157, 313 VOB/B (2002) § 2 Nr. 7 Abs. 1 a) Inwieweit eine detaillierte Angabe im Leistungsverzeichnis...

mehr
Ausgabe 1-2/2010

Haftung des Architekten bei Vorbereitungsarbeiten

BGB §§ 635, 638 a.F. Die zur Sekundärhaftung des Architekten entwickelten Grundsätze sind nicht auf einen Architekten anwendbar, der lediglich mit den Aufgaben der Grundlagenermittlung bis zur...

mehr

Urteile

Geltendmachung von Mängeln nach Abnahme des Werks BGB §§ 634, 637, 281, 280 Abs. 1 a) Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg...

mehr

Urteile

Modernisierungsduldung, weitreichende Veränderung der Mietsache BGB § 555b Nr. 4, Nr. 5, § 555d Abs. 1 Vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 555b Nr. 4 oder Nr. 5 BGB...

mehr