Contracting in der Wohnungswirtschaft
Die überwiegende Zahl der Mehrfamilienhäuser wird zentral beheizt oder über Fernwärme versorgt. Die dritte Möglichkeit neben Eigenbetrieb und Fernwärmeversorgung ist Contracting. In Bezug auf die Einführung von Contracting herrschte lange Zeit die Ansicht, dass dies im bestehenden Mietverhältnis nahezu unmöglich sei. Hier hat sich rechtlich etwas getan. Was, wird hier vorgestellt.
Welche Gestaltungsformen gibt es beim Contracting?
Der Contractor kann rechtlich Eigentümer oder Pächter der Wärmeerzeugungsanlage sein. Praktisch wird im Regelfall der Contractor die Wärme an den Vermieter liefern und dieser stellt dem Mieter weiterhin eine beheizte Wohnung zur Verfügung. Die Kosten der Wärmelieferung werden dann wie bisher vom Vermieter über die Heizkostenabrechnung als Teil der Betriebskos-tenabrechnung verteilt. Die Heizkos-tenverordnung sieht dies auch so vor.
Die Konstellation, dass der Contractor direkt mit dem Mieter der Wohnung einen Vertrag schließt und abrechnet, kann...
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