Rechtlicher Rahmen für Contracting
Contracting ist seit Jahren gang und gäbe. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wärmelieferung hat der Gesetzgeber im Juli 2013 geschaffen.
Beim Contracting plant und finanziert ein Drittanbieter, der so genannte Contractor, die Modernisierung oder Neuerrichtung der Anlage. Er ist anschließend komplett für den Betrieb und die Lieferung der Wärme zuständig und trägt zudem das Kostenrisiko für Reparatur und Instandhaltung. Die gewerbliche Wärmelieferung gibt Eigentümern und Vermietern Kosten- und Planungssicherheit, denn es entstehen keine unvorhergesehenen Ausgaben für Reparaturen und Entstörungen. Gleichzeitig profitieren Mieter durch die neue Anlagentechnik von niedrigem Verbrauch und höherer Versorgungssicherheit.
Gesetzesänderung sorgt für mehr Rechtssicherheit
In der Vergangenheit gab es keine klare gesetzliche Regelung für die Umlage der Wärmelieferkosten vom Vermieter auf den Mieter. Im Juli 2013 ist „§ 556c - Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung“ Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Kraft getreten. Damit wurde nun ein einheitlicher Rechtsrahmen für Wärmelieferung geschaffen. So hat der Mieter die Kosten der gewerblichen Wärmelieferung zu tragen, falls folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Wärme wird mit höherer Effizienz geliefert, entweder:
– aus einer vom Wärmelieferanten errichteten neuen Anlage oder
– aus einem Wärmenetz oder
– aus einer bereits vorhandenen Heizungsanlage, deren Jahresnutzungsgrad vor der Umstellung mindestens 80 % betrug
und
– für den Mieter entstehen durch die Wärmelieferung keine Mehrkosten im Vergleich zu den Betriebskosten für die bisherige Eigenversorgung mit Wärme oder Warmwasser.
Eigentümer müssen den Mietern die Umstellung der Wärmelieferung mindestens drei Monate im Voraus ankündigen. Die neue Regelung schafft damit Rechtssicherheit für die gewerbliche Wärmelieferung in der Wohnungswirtschaft und schützt Mieter vor höheren Kosten. Dabei ist es Aufgabe der Contracting-Anbieter, die Kostenneutralität zum Zeitpunkt der Umstellung sicherzustellen.
Dienstleistung umfasst verschiedene Möglichkeiten
Bei der Entscheidung für einen Dienstleister sollten Eigentümer und Verwalter auf dessen Erfahrungen im Contracting-Bereich achten. Nur mit entsprechendem Know-how kann eine effiziente Versorgungslösung realisiert werden. Diese sollte nach eingehender Analyse auf die Anforderungen und Zielsetzungen des Kunden zugeschnitten werden, unabhängig von Anlagentechnik, Anlagenhersteller oder Energieversorger. Dazu bietet Techem – mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Contracting – flexible Lösungen vom optimalen Betrieb von Heizungsanlagen in großen Immobilienportfolios über die Errichtung einer neuen Wärmeversorgung bis zum Einsatz hocheffizienter Blockheizkraftwerke. Der Energiemanager bildet darüber hinaus als eines der wenigen Unternehmen am Markt auch weitere Bereiche der Wertschöpfungskette ab, wie etwa Erfassung, Abrechnung und Energiemonitoring.
Den Kunden stehen beim Contracting diverse Alternativen zur Verfügung. Beim Wärmeservice mit Betriebsführung betreibt der Contractor bestehende Heizungsanlagen weiter und verbessert deren Effizienz. Damit erhalten Eigentümer und Vermieter ohne eigenen Aufwand oder Kosten eine energetische Optimierung der existierenden Anlage. Je nach vereinbartem Leistungsumfang und Zustand übernimmt der Dienstleister dabei Reparaturen sowie damit verbundene Risiken.
Der Wärmeservice mit Anlagenbau umfasst Planung, Einbau und wirtschaftlichen Betrieb einer neuen Heizungsanlage. Der Energiemanager Techem sorgt für eine anteilige oder komplette Finanzierung der nötigen Investitionen sowie die Betriebsführung der neuen Anlage inklusive Energiebeschaffung, Wartung, Instandsetzung und Notdienst. Damit erhalten Immobilieneigentümer und -verwalter eine moderne, energieeffiziente, umweltfreundliche Wärmeversorgung, die höhere Versorgungssicherheit und geringere Reparaturkosten gewährleistet – ohne eigene Investitionen, Aufgaben oder Risiken.
Für eine innovative Energiegewinnung durch kombinierte Wärme- und Stromerzeugung im eigenen Heizungskeller sorgt der Wärmeservice mit Blockheizkraftwerk. Im Vergleich zur getrennten Wärme- und Stromerzeugung lassen sich so etwa 40% Primärenergie einsparen. Der Wärmeservice mit BHKW ist interessant für Liegenschaften ab etwa 40 Nutzeinheiten.
Ein praktisches Beispiel
Die Wohnungswirtschaft und Bau GmbH Bischofswerda arbeitet schon seit 2004 mit Techem zusammen, um ihre bewirtschafteten Wohnungen sicher und zukunftsweisend mit Wärme und Warmwasser zu versorgen. Anfang 2013 hat der Contractor ein Konzept zur bedarfsgerechten Dimensionierung von 13 Heizungsanlagen sowie die Verbesserung der Anlageneffizienz umgesetzt. Dabei wurden die Anlagen an den tatsächlichen Bedarf nach einer Sanierung der Gebäude angepasst und die Kesselleistung um mehr als 30% reduziert. Der Contractor verantwortet zudem den reibungslosen Anlagenbetrieb inklusive Wartung, Notdienst und Reparatur sowie die professionelle Energiebeschaffung.
Fazit
Wärme-Contracting stellt eine mögliche Lösung für den aktuellen Sanierungsstau bei Heizungsanlagen dar. Das neue Mietrechtsänderungsgesetz hat hier klare Rahmenbedingungen zur Umlagefähigkeit geschaffen. Nun liegt es an der Wohnungswirtschaft und den Energiedienstleistern, effiziente Lösungen zur gewerblichen Wärmelieferung zu gestalten und umzusetzen.
Die Auslagerung wirtschaftlicher und technischer Risiken durch Wärme-Contracting bewährt sich seit Jahrzehnten.